Am 15. März finden die nächsten Kommunalwahlen in Bayern statt. An diesem Sonntag entscheiden wahlberechtigte Bürger darüber, wie sich der Gemeinderat, der Landrat und der Kreistag an ihrem Wohnort in den nächsten sechs Jahren zusammensetzen. In manchen Orten wird auch ein neuer Bürgermeister gewählt.

Der Ablauf bei der Kommunalwahl

Wahlbenachrichtigung: Bis spätestens drei Wochen vor der Wahl erhalten Wahlberechtigte eine Benachrichtigung. Darin sind unter anderem das zuständige Wahlamt, das richtige Wahllokal sowie Hinweise zur Barrierefreiheit des Wahllokals angegeben. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich mit dem Wahlamt seiner Gemeinde in Verbindung setzten. Auf keinen Fall solltet ihr damit bis zum Wahltag warten!
Stimmzettel: Bei den Wahlen erhaltet ihr bis zu vier Stimmzettel.
  • Stimmzettel für die Wahl des Ersten Bürgermeisters
  • Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder
  • Stimmzettel für die Landratsmitglieder
  • Stimmzettel für die Wahl der Kreistagsmitglieder
In kreisfreien Städten gibt es zwei Stimmzettel.
  • Stimmzettel für die Wahl des Ersten Bürgermeisters
  • Stimmzettel für die Wahl der Stadtratsmitglieder
Briefwahl: Wer am Wahltag keine Zeit hat oder nicht in der Nähe seines Wahllokals ist, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Einen besonderen Grund Briefwahlunterlagen zu beantragen, braucht ihr nicht.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungen findet sich der Antrag für die Briefwahl-Unterlagen. Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und dem unterschriebenen Wahlschein muss bis zum Wahlsonntag (spätestens 18 Uhr) beim Wahlamt angekommen sein. Egal ob per Post oder persönlich eingeworfen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Jeder Wähler hat zur Wahl des Bürgermeisters und des Landrats je eine Stimme.
Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte zu wählen sind. Wie viele Stimmen vergeben werden können, steht ganz oben auf dem Stimmzettel. In welchem Wahllokal ihr abstimmen könnt, steht auf eurer Wahlbenachrichtigung.

Was ist kumulieren und panaschieren?

  • Beim Kumulieren (Häufeln) werden mehrere Stimmen für einen Kandidaten abgegeben. In Bayern können Wahlberechtigte maximal drei Stimmen an denselben Kandidaten verteilen.
  • Beim Panaschieren (Mischen) ist es möglich, Bewerber vom Stimmzettel der Partei A auf den Stimmzettel der Partei B zu schreiben. Das Panaschieren kommt also einer einzelnen Person zugute anstatt einer Partei.