Kommunalwahl 2026 in Bayern: Bis wann Briefwahl abgeben?

Kommunalwahlen in Bayern.
Felix Hörhager/dpaNur Briefwahlunterlagen, die rechtzeitig beim Wahlamt eingehen, können bei der Stimmenauszählung berücksichtigt werden. Diese Fristen müssen sowohl für den Postversand als auch für die persönliche Abgabe beachtet werden.
Frist für den Postversand
Wer sich dazu entscheidet, die Briefwahlunterlagen mit der Post zu versenden, sollte den roten Brief allerspätestens am Donnerstag, den 5. März 2026, vor der letzten Leerung des Briefkastens einwerfen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig von der Post beim Wahlamt zugestellt werden. Bei einem Einwurf am Freitag, den 6. März 2026, besteht das Risiko, dass der Brief nicht mehr rechtzeitig zugestellt wird. Am Samstag, den 7. März 2026, ist es definitiv zu spät. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, die Unterlagen persönlich zum Wahlamt zu bringen. Dafür bleibt noch etwas mehr Zeit.
Frist für den persönlichen Einwurf
Die Briefwahlunterlagen können an der Adresse auf dem roten Umschlag persönlich eingeworfen werden. Hierfür hat man bis zum 8. März um 18 Uhr Zeit. Alle Unterlagen, die später eingehen, können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Man sollte sich also rechtzeitig überlegen, welche Methode der Zustellung man wählt.
Darf man den Brief im Wahllokal abgeben?
Nein, das ist nicht möglich. Für die Auszählung der Briefwahlunterlagen sind andere Wahlhelfer zuständig als in den Wahllokalen. Aus diesem Grund können die Unterlagen dort nicht angenommen werden. Der rote Brief muss daher entweder mit der Post verschickt oder beim Wahlamt eingeworfen werden.
Kann man trotz Briefwahl ins Wahllokal?
Ja, das geht. Wer die Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann dennoch am Wahltag mit dem Wahlschein im Wahlamt wählen gehen, schreibt das bayerische Innenministerium. Die Briefwahlunterlagen können nach der Wahl dann entsorgt werden.
