Kommt es zu einer Verzögerung?
: Bürgergeld-Auszahlung im Dezember

Kommt es durch die vielen Feiertage im Dezember zu einer Verzögerung bei der Auszahlung des Bürgergelds?
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Miniaturweihnachstgeschenke kiegen auf Geldscheinen: ILLUSTRATION - Weihnachtsgeld wird beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet: Der Bonus mindert die staatliche Unterstützung im Auszahlungsmonat. (zu dpa: «Weihnachtsgeld erhalten? Warum Ergänzer kaum profitieren») Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Kommt das Bürgergeld rechtzeitig an?

Monika Skolimowska/dpa-mag/dpa

Viele Empfänger fragen sich zum Jahresende, ob die zahlreichen Feiertage im Dezember Auswirkungen auf die Auszahlung des Bürgergelds haben. Besonders rund um Weihnachten und den Jahreswechsel besteht häufig Unsicherheit, ob das Geld rechtzeitig auf dem Konto eingeht.

Grundsätzlich gilt: Das Bürgergeld wird von den Jobcentern jeweils zum ersten Tag eines Monats für den laufenden Monat überwiesen. Das bedeutet, dass das Bürgergeld für Dezember 2025 bereits am 1. Dezember 2025 ausgezahlt wurde. Eine Verzögerung bei der Dezember-Auszahlung gab es also nicht.

Dennoch sorgen die Feiertage am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar regelmäßig für Verunsicherung. Viele befürchten, dass Überweisungen durch geschlossene Banken oder Behörden verzögert werden könnten.

Auszahlung wird sichergestellt

Diese Sorge ist in der Regel unbegründet. Die Jobcenter planen die Auszahlungen des Bürgergelds so, dass Feiertage und Wochenenden von vornherein berücksichtigt werden. Fällt der reguläre Auszahlungstermin auf einen Feiertag oder ein Wochenende, wird die Überweisung entsprechend vorgezogen.

Ziel ist es stets, dass das Geld pünktlich zum vorgesehenen Termin auf dem Konto der Leistungsberechtigten verfügbar ist. Das zeigt sich auch beim Blick auf den Jahreswechsel: Da der 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag ist, wird das Bürgergeld für den Januar nicht erst an diesem Tag überwiesen. Stattdessen erfolgt die Überweisung bereits vorher. In diesem Jahr sollte die Auszahlung für den Januar am Dienstag, den 30. Dezember, angewiesen werden, sodass der Betrag rechtzeitig zur Verfügung steht.

Zusammengefasst gilt daher: Eine Verzögerung durch die Feiertage im Dezember ist nicht zu erwarten. Die Auszahlung des Bürgergelds erfolgt planmäßig und wird von den zuständigen Stellen so organisiert, dass die Empfänger auch rund um Weihnachten und Neujahr nicht warten müssen.