Klage gegen Lidl: Geht es jetzt einem beliebten Bonusprogramm an den Kragen?

Eine Lidl Plus App, aufgenommen auf einem iPad.
picture alliance/dpa„Haben Sie Lidl Plus dabei?“ Diese Frage hat wohl jeder Kunde des Discounters mehr als einmal beim Bezahlen an der Kasse gehört. Mehr als 100 Millionen Kunden sollen nach Angaben des Discounters die „Lidl Plus“-App nutzen, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren. Jetzt gibt es eine Klage gegen den Dienst.
Klage gegen Lidl Plus - Was ist der Inhalt des Verfahrens?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen die „Lidl Plus“-App vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Diese wird am Dienstag, 22. Juli 2025, zum ersten Mal verhandelt. Der Vorwurf der Verbraucherschützer lautet: Lidl informiere die Nutzer nicht ausreichend darüber, dass sie die App-Rabatte mit ihren Daten bezahlten. Es werde somit gegen Verbraucherrechte verstoßen. Den Verbraucherschützern ist das digitale Bonusprogramm ein Dorn im Auge. Rosemarie Rodden, die Rechtsreferentin des vzbv, erklärte gegenüber der Deutschen Presseagentur dpa, wer die App nutze, erhalte exklusive App-Rabatte. „Aber: Diese Rabatte gibt es nur im Tausch gegen persönliche Daten.“ Nach der Auffassung der Verbraucherschützer weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App, noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen.
Der Verband spricht von einem Pilotverfahren - bislang sei nämlich nicht ausreichend geklärt, welche Informationspflichten bei digitalen Bonusprogrammen bestehen, die Daten von Verbrauchern als Gegenleistung vorsehen.
Verbraucherzentrale BW gewinnt Klage gegen Lidl
Die aktuelle Klage ist nicht das erste Verfahren gegen Lidl und sein Bonusprogramm. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte im April 2025 erfolgreich gegen den Discounter geklagt. In einem Werbeprospekt sei der Preis von Lammfleisch nur für Nutzer der Lidl Plus-App deutlich angegeben gewesen, teilte die Verbraucherzentrale damals mit. Der reguläre Preis für alle anderen, die diese App nicht nutzen, sei nicht erkennbar gewesen. Auch ein umgerechneter Grundpreis pro Kilogramm für alle ohne App habe gefehlt. Dagegen reichte die Verbraucherzentrale Klage ein. Künftig müsse Lidl in all seinen Prospekten Gesamtpreis und Grundpreis für die Verbraucher angeben - unabhängig von der App-Nutzung.
Lidl hatte die Lammlachse für 5,50 Euro beworben, aber nur für Nutzer der App. Darüber stand ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro. Ein Verbraucher hatte die Lammlachse im Vertrauen auf den beworbenen Preis gekauft und an der Kasse mehr bezahlen müssen, weil die Reduzierung nur für Nutzer der App galt. Deshalb hatte er sich bei der Verbraucherzentrale beschwert.
