Kindergeld: Wer bekommt den Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag?

Was ist der Kinderzuschlag und Kindersofortzuschlag und wer bekommt die finanzielle Unterstützung?
Patrick Pleul/dpaDas Bundeskabinett hat neben der Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrags auch Neuerungen beim Kindersofortzuschlag und Kinderzuschlag auf den Weg gebracht. Wer bekommt den Kindersofortzuschlag und Kinderzuschlag?
Kindersofortzuschlag
Ab dem 1. Juli 2022 werden an von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene monatlich 20 Euro als Kindersofortzuschlag zusätzlich ausgezahlt.
Man erhält den Kindersofortzuschlag, wenn man Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder den Kinderzuschlag bezieht. Der Kindersofortzuschlag soll nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ab Januar steigen. Alle Infos zur Erhöhung gibt es hier in diesem Artikel.
Kinderzuschlag
Nicht zu verwechseln ist der Kindersofortzuschlag mit dem Kinderzuschlag. Dieser stellt eine monatliche finanzielle Leistung des Staates dar, welche Familien mit geringem Einkommen unterstützt, wenn sie zwar ihren eigenen Bedarf decken können, jedoch nicht in der Lage sind, den Bedarf ihrer Kinder angemessen zu decken. Der Kinderzuschlag muss gesondert bei der Familienkasse beantragt werden.
Monatlich erhält man höchstens 292 Euro Kinderzuschlag pro Kind. Der Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro ist darin bereits enthalten. Mit der Erhöhung des Sofortzuschlages kann sich somit auch der Kinderzuschlag 2025 erhöhen.
