Kendrick Lamar in Köln: Nur so kommt man ins RheinEnergieSTADION

Kendrick Lamar kommt zusammen mit SZA nach Köln. Worauf muss beim Einlass zu den Konzerten achten?
Pa Wire/PA Wire/dpaDas Konzert von Kendrick Lamar und SZA in Köln steht kurz bevor. Am 2. Juli treten die beiden Stars gemeinsam im RheinEnergieSTADION auf. Wer das Glück hatte, Karten für die Auftritte zu ergattern, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?
Alle Informationen rund um Einlass, dem Ablauf und Support gibt es hier in diesem Artikel.
Kendrick Lamar und SZA in Köln: Altersbeschränkung
Nach Angaben des Stadions gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen. Besucherinnen und Besucher unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten od. erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt) begleitet werden. Wer zwischen 16 und 18 Jahre alt ist, darf bis 24 Uhr ohne Begleitung und nach 24 Uhr in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person Veranstaltungen besuchen. Kinder unter 6 Jahren sind bei dem Konzert nicht gestattet.
Hier gibt es übrigens den Muttizettel zum Runterladen und Ausdrucken.
Rucksack, Taschen, Kleidung, Flaschen: Was darf mitgebracht werden?
Erlaubt sind bei dem Konzert von Kendrick Lamar in Köln PET/Tetra Pack Wasserflaschen bis 0,5l. Wegen der Hitze werden extra Wasserstellen im Nordosten und Südwesten des Stadions aufgebaut. Der Veranstalter empfiehlt, auf Taschen und Rucksäcke zu verzichten und lediglich das Konzertticket (auf dem Smartphone), Mobiltelefon, Schlüsselbund und Portemonnaie bei sich zu tragen. Größere Taschen sollten zu Hause bleiben, sie dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden. Darüber hinaus sind folgende Gegenstände verboten:
- Tasche oder Rucksack größer als DIN A4 Format (21 x 29,7 cm)
- Sperrige Gegenstände jeglicher Art (Koffer, Körbe, Helme, Kinderwagen, Stockschirme, etc.)
- Technische Geräte (Notebooks, Tablets, Kameras, Audio- und Videorekorder, GoPros, Selfie-Sticks, große Powerbanks, etc.)
- professionelle Kameras mit Wechsel- und/oder Zoomobjektiven und Videofunktion
- Waffen, oder andere Gegenstände, die eine Gefahr für den Künstler, oder das Publikum darstellen (Messer, Taser, Schlagstöcke, Pfefferspray, etc.)
- Feuerwerk, Laserpointer, Gashörner
- jegliche Behälter aus Glas, PET und Tetra etc., oder Dosen, sowie Speisen in Verpackungen
- Taschenlampen, Schlüssel- & Geldbörsenketten, Leuchtstäbe, Laserpointer
- große Fahnen und Poster (inkl. Stöcke)
- Regenschirme jeglicher Form
- Ferngläser
