Junge Frau getötet
: Mordprozess fast 42 Jahre nach der Tat

Mehr als vier Jahrzehnte nach der Strangulation einer Frau in Aschaffenburg wird der jahrelang Verdächtige festgenommen. Die Ermittler sind mit dem nun startenden Prozess auf der Zielgeraden.
Von
dpa
Aschaffenburg
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Cold Case Maria Köhler: HANDOUT - 05.07.2024, Bayern, Aschaffenburg: Das undatierte Handout der Kriminalpolizei Aschaffenburg für den Cold Case «Maria Köhler» zeigt das Opfer Maria Köhler auf einer Bank. (zu dpa: «Junge Frau getötet - Mordprozess fast 42 Jahre nach der Tat») Foto: -/Kriminalpolizei Aschaffenburg/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++

Maria Köhler.

-/Kriminalpolizei Aschaffenburg/dpa
  • Mordfall Maria Köhler: Nach fast 42 Jahren beginnt der Prozess in Aschaffenburg.
  • Der 67-Jährige gestand laut Ermittlern die Tat; Motiv laut Anklage Eifersucht und Rache.
  • Die 19-Jährige wurde 1984 mit einem Netzschal in ihrem Zimmer erdrosselt.
  • Verdächtiger floh in die Türkei, lebte später 16 Jahre unter falschem Namen in Aschaffenburg.
  • DNA-Spuren belasten ihn – fünf Verhandlungstage bis Ende Juni, bei Mord droht lebenslang.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mit einem Netzschal wurde die 19-jährige Maria Köhler vor fast 42 Jahren in ihrem Zimmer in Aschaffenburg erdrosselt: Mehr als vier Jahrzehnte später kamen Altfall-Ermittler dem Verdächtigen endlich auf die Spur – und nun steht der Mann von kommendem Donnerstag (7. Mai) an vor dem Landgericht Aschaffenburg. Der 67-Jährige hat die Tat nach Ermittlerangaben gestanden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte heimtückisch gehandelt hat, aus Eifersucht und Rache. Für den Mordprozess sind fünf Verhandlungstage bis Ende Juni angesetzt. Dem Verdächtigen droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe.

Jahrzehntelange Suche

Seit der Tat am 30. Juli 1984 vermutete die Polizei, dass der damalige Ex-Freund der mutmaßliche Täter ist - allerdings konnte der Mann jahrzehntelang nicht gefasst werden. Die 19-Jährige hatte sich vor ihrem Tod von dem damals 25-Jährigen getrennt und einen neuen Freund, einen im hessischen Hanau stationierten US-Soldaten.

Der Verdächtige floh nach der Tat den Ermittlern zufolge von Frankfurt/Main aus in die Türkei, wo er geboren wurde. Zwei Tage später wurde das Opfer von einer Vorgesetzten in einem Wohnheim für angehende Krankenschwestern tot gefunden.

Mutmaßlicher Täter lebte lange in Deutschland

Seither war der heute 67-Jährige weltweit gesucht worden. Mitte 1998 reiste er nach bisherigen Erkenntnissen unter anderem Namen wieder nach Deutschland ein - zusammen mit seiner deutschen Ehefrau, die er zuvor in der Türkei geheiratet haben soll. In Aschaffenburg lebte er dann etwa 16 Jahre lang unter falscher Identität, bevor er wieder in die Türkei ausreiste.

„Das war für uns sehr überraschend“, sagte Altfall-Ermittler Jörg Albert dazu, dass der Verdächtige viele Jahre quasi vor der Haustür der Ermittler lebte. „Das ist eine gewisse Form von Dreistigkeit. Deutschland ist groß, er hätte auch nach Berlin gehen können.“

Der Angeklagte hat nach Polizeiangaben keine Staatsangehörigkeit. Seine türkische Staatsangehörigkeit soll er verloren haben, weil er sich dem Militärdienst verweigert haben soll.

Neue Ermittlungen seit Ende 2024

Ende 2024 nahmen sich Altfall-Ermittler das ungelöste Verbrechen wieder vor und fanden den Mann in der Türkei. Im vergangenen September wurde der Verdächtige nach Deutschland überstellt. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Experten konnten derweil DNA an der mutmaßlichen Tatwaffe sichern. Als Verursacher komme „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ der Verdächtige infrage, so die Staatsanwaltschaft.

Ist aus Sicht der Kammer dem Angeklagten ein Tötungsdelikt nicht nachweisbar oder hat er sich nach dem festgestellten Sachverhalt nicht strafbar gemacht, erfolgt ein Freispruch.

Wenn die Kammer davon ausgeht, dass der Angeklagte ein Tötungsdelikt begangen hat, es aber kein Mord war, so kann ebenfalls ein Freispruch erfolgen. Geht die Kammer von einem anderen Delikt wie beispielsweise Totschlag aus, könnte eine Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung geboten sein.

Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 67-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.