Jens Spahn und Daniel Funke: Wer ist der biologische Vater des Kindes?

Daniel Funke und Jens Spahn
Annette Riedl/dpaJens Spahn und sein Ehemann Daniel Funke sind im Juli 2026 Eltern eines Sohnes geworden. Der Junge trägt den Namen Georg und kam in den USA zur Welt. Ausgetragen wurde das Kind von einer Leihmutter.
Was zur biologischen Vaterschaft bekannt ist
Nach Angaben der „Bild“-Zeitung ist Daniel Funke der biologische Vater des Kindes. Das bedeutet, dass für die Zeugung eine Samenzelle Funkes verwendet worden sein soll. Weitere Einzelheiten zur Entstehung der Schwangerschaft haben Spahn und Funke nicht öffentlich gemacht. Insbesondere ist nicht bekannt, von wem die verwendete Eizelle stammt. Auch über die Identität der Leihmutter wurden keine persönlichen Angaben veröffentlicht.
Geburt mithilfe einer Leihmutter in den USA
Der Sohn des Paares wurde von einer Leihmutter in den Vereinigten Staaten ausgetragen. Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau ein Kind für andere Personen aus, die nach der Geburt die Elternrolle übernehmen sollen.
In Deutschland darf eine solche Schwangerschaft nicht durch medizinische Fortpflanzungsverfahren herbeigeführt werden. Das Embryonenschutzgesetz untersagt unter anderem die künstliche Befruchtung und Übertragung eines Embryos mit dem Ziel einer Leihmutterschaft. Auch die Vermittlung von Leihmüttern ist in Deutschland verboten.
Die Rechtslage ist international unterschiedlich. In Teilen der USA sind Leihmutterschaften unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Deshalb entscheiden sich auch Paare aus Deutschland gelegentlich für entsprechende Verfahren im Ausland.
Kritik an der Entscheidung
Die Entscheidung für eine Leihmutterschaft löste politische und gesellschaftliche Kritik aus. Spahn wird insbesondere vorgeworfen, sich für sein eigenes Familienleben einer Möglichkeit im Ausland bedient zu haben, deren Legalisierung in Deutschland er ebenso wie seine Partei zuvor abgelehnt hatte. Kritiker sehen darin einen Widerspruch und sprechen von mangelnder politischer Glaubwürdigkeit.
Die Kontroverse hatte für Jens Spahn eine unmittelbare politische Konsequenz: Am 18. Juli 2026 trat er vom Vorsitz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurück. Zuvor hatten auch Vertreter aus den eigenen Reihen seinen Rücktritt gefordert und vor einem Glaubwürdigkeitsverlust der Union gewarnt.
