Instagram und Facebook
: So bekommt man bis zu 10.000 Euro von Meta

Millionen Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram könnten Anspruch auf hohen Schadenersatz haben. Was hat es damit auf sich und wie bekommt man das Geld?
Von
David Hahn
Berlin
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Facebook-Konzern Meta: ARCHIV - 28.10.2021, Brasilien, ---: Ein Meta-Logo ist auf einem Smartphone zu sehen. (zu dpa: «Verfahren gegen Meta soll im Februar fortgesetzt werden») Foto: Rafael Henrique/Zuma Press/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ein Meta-Logo ist auf einem Smartphone zu sehen. Facebook- und Instagram-Nutzer können wegen unzulässiger Datensammlung durch Meta aktuell Schadenersatz verlangen.

Rafael Henrique/Zuma Press/dpa

Nutzerinnen und Nutzer von Facebook oder Instagram, deren Daten über Meta-Business-Tools erfasst wurden, können derzeit an Sammelklagen teilnehmen. Schätzungen zufolge könnten bis zu 50 Millionen Menschen betroffen sein. Eltern können zudem für ihre minderjährigen Kinder Ansprüche anmelden.

Hintergrund ist die jahrelange Datensammlung des US-Konzerns Meta über sogenannte Meta-Business-Tools, oft ohne wirksame Einwilligung der Betroffenen. Gerichte in Deutschland haben Meta bereits mehrfach verurteilt. Bereits rund 200.000 Menschen haben sich einer Sammelklage angeschlossen. Wie kann man seine Ansprüche geltend machen?

Hintergrund: Worum geht es im Streit mit Meta?

Meta sammelt nicht nur Daten innerhalb seiner eigenen Plattformen Facebook und Instagram. Über das Meta-Pixel und die Meta-Conversion-API erhält der Konzern auch Informationen darüber, welche externen Webseiten Nutzer besuchen, darunter etwa Nachrichtenportale, Online-Shops, Reiseanbieter, Apotheken oder Dating- und Selbsthilfeseiten. Die Datenerhebung erfolgte teils auch dann, wenn Nutzer bei Facebook oder Instagram ausgeloggt waren und auch wenn Browsereinstellungen zur Einschränkung von Tracking aktiviert waren. So konnte Meta detaillierte Profile erstellen, die bis in die Intimsphäre reichen, unter anderem auch zu Kaufverhalten, Gesundheitsinteressen oder Partnersuche.

Gerichte sprechen Schadenersatz zu

Zahlreiche Landgerichte haben Meta bereits zu Schadenersatz verurteilt. Inzwischen liegen auch mehrere rechtskräftige Urteile von Oberlandesgerichten vor, unter anderem aus Dresden und Naumburg. Dort erhielten einzelne Nutzer 1.200 bis 1.250 Euro Schadenersatz. Weitere Verfahren laufen noch. Das Oberlandesgericht München hat Meta ebenfalls verurteilt, die Revision zum Bundesgerichtshof jedoch zugelassen. Eine endgültige Leitentscheidung steht also noch aus.

Wie hoch kann der Schadenersatz ausfallen?

Die konkrete Höhe ist noch offen. Anders als bei früheren Datenpannen geht es allerdings nicht nur um Basisdaten wie Namen oder Telefonnummern, sondern um umfangreiche und sensible Informationen aus dem Alltag der Betroffenen. Nach Einschätzung von der Stiftung Warentest sind deshalb maximal folgende Beträge möglich:

  • Erwachsene: bis zu 5.000 Euro
  • Jugendliche: bis zu 10.000 Euro

So funktioniert die Sammelklage

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen laut der Stiftung Warentest nur ein Online-Formular beim Bundesamt für Justiz ausfüllen. Wie das geht, erklärt Stiftung Warentest Punkt für Punkt und mit Mustertext. Möglicherweise bewilligt das Gericht dem Prozessfinanzierer des VSV eine Provision von bis zu 9,5 Prozent. Die ist aber nur fällig, wenn Meta wirklich zahlt. Fast 70.000 Facebook- und/oder Instagram-Nutzer haben sich bereits angemeldet. Noch leichter und bequemer ist die Anmeldung über meta-klage.de. Dort sind rund 130.000 Anmeldungen eingegangen. Wer sich anmeldet, verpflichtet sich, bei Erfolg der Klage auf jeden Fall 9,5 Prozent seines Schadenersatzes zur Finanzierung des Prozesses beizusteuern.

Was kostet die Teilnahme?

Der Beitritt zur Sammelklage ist kostenlos. Nur wenn Meta tatsächlich zahlen muss, fällt eine Erfolgsbeteiligung für die Prozessfinanzierung an.

Welche Nachteile sind möglich?

Theoretisch kann die Teilnahme an der Sammelklage Nachteile haben: Wird sie als unbegründet abgewiesen, sind alle angemeldeten Verbraucher an diese Entscheidung gebunden, auch wenn andere Gerichte später verbraucherfreundlicher urteilen. Die Stiftung Warentest hält es allerdings für praktisch ausgeschlossen, dass Teilnehmende dadurch tatsächlich Rechte verlieren.

Aufgepasst bei Rechtsschutzversicherungen

Rechtsschutzversicherte sollten nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nur dann einzeln gegen Meta vorgehen, wenn ihnen dies, aus welchem Grund auch immer, besonders wichtig ist, so die Experten. Denn der Versicherer kann durch die Klage gegen Meta das Recht bekommen, den Versicherungs­vertrag zu kündigen. Dann fehle der Versicherungs­schutz, wenn er dringend gebraucht wird - etwa zur Durch­setzung vollen Schaden­ersatzes nach schweren Verletzungen durch einen Verkehrs­unfall.