Impflücken schließen: Masern sind immer noch da – Infektionen gibt es auch im Südwesten

Um Masern einzudämmen, sind aus Sicht des Gesundheitsministeriums die Schließung von Impflücken und die Erhöhung der Impfquoten in der Bevölkerung wichtig. (Symbolbild)
Friso Gentsch/dpa- Masern sind noch aktiv, besonders im Südwesten, Impflücken müssen geschlossen werden.
- 2023 gab es 5 Masern-Fälle in Baden-Württemberg, 2022 waren es 73.
- Das RKI empfiehlt eine MMR-Zweifachimpfung für Kinder und Erwachsene.
- Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz: Impfnachweis für Kita und Schule nötig.
- Herdenimmunität erreicht man bei mindestens 95% Impfquote.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Zwar spielen Masern-Ausbrüche in Baden-Württemberg eine geringe Rolle. Dennoch mahnt das Gesundheitsministerium: Impflücken sollten geschlossen werden, um die Impfquoten in der Bevölkerung zu erhöhen.
Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) sind Masern eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt. Trotz einer seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung sterben weltweit weiterhin jährlich Zehntausende Menschen daran, insbesondere Kinder.
Auch neues Jahr nicht mehr masernfrei
Während der Pandemiejahre 2020 bis 2022 sei die Zahl der Infektionen hierzulande zurückgegangen, teilte das Ministerium in Stuttgart mit. Seither steige sie deutschlandweit und in Baden-Württemberg.
2023 gab es im Südwesten demnach 5 Masern-Fälle, im vergangenen Jahr 73. Davon seien 49 auf zwei Ausbrüchen in Gemeinschaftseinrichtungen mit hohem Anteil Ungeimpfter zurückzuführen. Auch 2025 wurden schon erste Fälle gemeldet, darunter zwei Infektionen an einer Offenburger Schule. Sie wurden vergangenen Montag bekannt, wie das Landratsamt Ortenaukreis berichtete.
Das RKI geht allerdings davon aus, dass die Zahlen höher sein müssten. Ein Teil der Erkrankten werde vermutlich nicht medizinisch behandelt oder erkannt. Und möglicherweise werde nicht jede ärztlich behandelte Erkrankung gemeldet.
Ausschlag, Fieber, Bindehautentzündung
Der Mensch ist nach RKI-Angaben der einzige Wirt des Masernvirus. Dieses werde durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen oder durch Kontakt mit infektiösen Sekreten aus Nase oder Rachen.
Zu den Symptomen zählen fleckiger Ausschlag, Husten, Fieber, Kopfschmerzen und Bindehautentzündungen. „Säuglinge und Kleinkinder sowie Erwachsene ab 20 Jahren haben ein höheres Risiko, im Rahmen einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden“, schreibt das Institut.
„Aufgrund größerer Ausbruchsgeschehen in einigen EU-Ländern und weltweit kommt es zu Importen von Masern-Infektionen“, teilte das Gesundheitsministerium weiter mit. Neben sporadischen Fällen unter Ungeimpften könne es vor allem in Personengruppen mit unzureichender Immunität durch den Eintrag von Masernviren größere Ausbrüche geben.
Zweifachimpfung empfohlen
Die Ständige Impfkommission (Stiko) rät zu einer Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) mit insgesamt zwei Impfstoffdosen für Kinder. Babys und Kleinkinder sollten die erste MMR-Impfung demzufolge im Alter von elf Monaten erhalten, die zweite frühestens vier Wochen später. Meist liegen sogar einige Monate zwischen erster und zweiter Impfung.
Seit März 2020 gilt in Deutschland zudem das Masernschutzgesetz. Es sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Stiko empfohlene Masern-Impfungen vorweisen müssen. So ein Nachweis soll laut Bundesgesundheitsministerium auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson die Regel sein. Eltern müssen sonst mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Jüngst hatte das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg mitgeteilt, dass 2023 bei den Schuleingangsuntersuchungen 97 Prozent der Vorschulkinder gegen das Virus geimpft waren. Bei der letzten Untersuchung vor der Corona-Pandemie im Jahr 2019 habe die Quote bei 90 Prozent gelegen.
Erwachsene sollten Impfstatus überprüfen
Wenn Erwachsene nach 1970 geboren sind und ihr Impfstatus unklar ist oder sie in der Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten haben, empfiehlt die Stiko auch ihnen eine MMR-Impfung. Wer in besonderen Bereichen wie der Pflege oder medizinischen Einrichtungen arbeitet, sollte sich zweimal impfen lassen. „Personen, die davor geboren wurden, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit die Masern durchgemacht und benötigen keine Impfung“, heißt es beim RKI.
Eine schnelle Unterbrechung von Infektionsketten ist den Angaben zufolge möglich, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern immun sind und dadurch ein Gemeinschaftsschutz (oder Herdenimmunität) aufgebaut ist. Die Fachleute gehen davon aus, dass man nach zweimaliger Impfung aber auch nach einer Masernerkrankung lebenslang immun ist.