Hunde und Tierschutz
: Ministerin Klöckner plant Zwang zum Gassigehen für Hundehalter - Mehr Auslauf per Verordnung

Das Bundesagrarministerium plant strenge Vorschriften für Hundehalter und Züchter. Ein Entwurf sieht mindestens zwei Stunden Auslauf für Hunde vor.
Von
Teresa Dapp
Berlin
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Ministerin Klöckner plant eine Verordnung für Hundehalter und Züchter, damit Hunde mindestens zwei Mal am Tag Auslauf bekommen.

Bernd Thissen, dpa

Verbesserung für Hunde im Sinne des Tierschutzes, möglicherweise Erwernisse für Hundehalter und Züchter: Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) will Hunden ausreichend Auslauf und Betreuung garantieren sowie strengere Regeln für Tiertransporte und Hundezüchter erlassen.

Mehr Bewegung für Hunde - Verordnung für Hundehalter und Züchter soll 2021 kommen

Eine Verordnung dafür solle möglichst in den ersten Monaten 2021 verkündet werden, teilte ihr Ministerium am Montag in Berlin mit - bisher liegt ein Entwurf Klöckners vor, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll. Die Verordnung soll Hundehalter unter anderem verpflichten, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben, also insgesamt zwei Stunden.

Züchter sollen vier Stunden für Welpen aufwenden - Verbot von Kettenhaltung

Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, sagte Klöckner auf Nachfrage. Hunde müssten genug Bewegung bekommen und dürften nicht zu lang alleingelassen werden.

Mindestens vier Stunden täglich sollen sich private und professionelle Hundezüchter demnach künftig um Welpen kümmern müssen, damit diese sich ausreichend an Menschengewöhnen. Für die Hundezucht soll gelten, dass ein Betreuer höchstens drei Würfe - also Welpen-Nachwuchs einer Hündin - gleichzeitig betreuen darf. „Anbindehaltung„ von Hunden, also Hunde die ganze Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.

Auch neue Regeln für Tiertransporte

Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.

Für Tiertransporte innerhalb Deutschlands will Klöckner festlegen, dass sie maximal viereinhalb Stunden dauern dürfen, falls die Temperaturen im Transporter zwischenzeitlich über 30 Grad klettern können. „Gerade im Sommer bei hohen Temperaturen müssen wir vermeiden, dass den Tieren durch Hitze vermeidbare Leiden zugefügt werden“, sagte Klöckner. „Deshalb setze ich hier strengere Regeln für Transporte durch, die über das EU-Recht hinausgehen.“