Bei Außentemperaturen um 35 Grad hat eine Frau im August vergangenen Jahres in Fürth ihren Hund in einem Wohnmobil zurückgelassen: Sie wollte ohne das Tier ein Fußballspiel besuchen. Ein Passant verständigte die Polizei, die erfolglos versuchte, den Yorkshire-Terrier durch die offene Dachluke zu befreien. Schließlich musste die Feuerwehr die Tür des Wohnmobils aufbrechen. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 2256 Euro. Die Halterin wollte das Geld von der Stadt Fürth zurückhaben und zog vor Gericht.
Berufung hat keine Chance
Die Frau argumentierte, es das Wohl des Tieres sei nicht gefährdet gewesen. Der Hund habe über die Dachluken ausreichend Frischluft erhalten, außerdem sei er mit Wasser und Eiswürfeln versorgt gewesen. Das Gericht in Fürth wies die Klage damals zurück, worauf die Hundehalterin Berufung einlegte. Am Montag hat das Oberlandesgericht Nürnberg die Entscheidung des Landgerichtes Fürth bestätigt: Es räumte der Berufung keine Aussicht auf Erfolg ein.
„Anscheinsgefahr“ reicht für Einsatz aus
Das Gericht in Fürth hatte damals entschieden, dass es keine Rolle spiele, ob das Tier in dem Wohnwagen wirklich in Gefahr war. Weil es eine so genannte „Anscheinsgefahr“ für eine Tierwohlgefährdung gegeben habe, sei der Einsatz der Feuerwehr rechtmäßig erfolgt.