Hitzefrei in NRW
: Diese Regeln gelten in der Hitzewelle

Eine Hitzewelle hat Deutschland im Griff, für NRW gilt eine Hitzewarnung. Gibt es nun auch Hitzefrei an den Schulen? Das sind die Regeln.
Von
Nicole Züge
Düsseldorf
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Hitzefrei an Schulen in Nordrhein-Westfalen: Diese Regelungen gelten für den Unterrichtsausfall.

Hitzefrei an Schulen in Nordrhein-Westfalen: Diese Regelungen gelten für den Unterrichtsausfall.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Für Nordrhein-Westfalen beginnt die Woche wie im übrigen Land heiß. NRW hat im Gegensatz zu anderen Bundesländern allerdings auch noch eine aktuelle Hitzewarnung bekommen. Gibt es jetzt auch Hitzefrei? Das sind die Regeln an Schulen in NRW.

Hitzefrei in NRW: Diese Voraussetzungen müssen gegeben sein

Während in anderen Bundesländern, beispielsweise in Brandenburg, eine bestimmte Temperatur zu einer festgelegten Uhrzeit am Vormittag erreicht werden muss, gelten in NRW andere Regelungen: Sobald die Raumtemperatur 27 Grad erreicht oder übersteigt, dürfen Schulleiterinnen und Schulleiter Hitzefrei verordnen. Das regeln die amtlichen Schulvorschriften in Nordrhein-Westfalen, in denen heißt es: „Als Anhaltspunkt ist von einer Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius auszugehen. Beträgt die Raumtemperatur weniger als 25 Grad Celsius, darf Hitzefrei nicht erteilt werden.“

Wer bekommt Hitzefrei?

  • Schülerinnen und Schüler der Grundschule (bis Klasse 4) und der Jahrgangsstufen 5 und 6 bekommen hitzefrei, dürfen dann aber nur nach Absprache mit den Eltern vor dem regulären Unterrichtsschluss nach Hause geschickt werden.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 (Klasse 5 bis 10) erhalten ebenfalls Hitzefrei.
  • Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (ab Klasse 11) erhalten kein Hitzefrei. Wenn im Einzelfall einer Schülerin oder einem Schüler die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung droht (Kreislaufbeschwerden, Hitzestau), so ist sie oder er vom Unterricht zu befreien, heißt es im Gesetz.

Dürfen bei Hitze Tests und Klassenarbeiten geschrieben werden?

Grundsätzlich ist geregelt, dass bei hohen Temperaturen auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen werden muss. So sollen auch Klassenarbeiten nach Möglichkeit nicht geschrieben werden.

Wie ist die Betreuung eines Grundschulkindes bei Hitzefrei geregelt?

Die besonderen örtlichen Gegebenheiten der jeweiligen Schule müssen bei der Vergabe von Hitzefrei und der Betreuung berücksichtigt werden. So werden Kindern im Ganztagsbetrieb weiter betreut, auch Busfahrpläne sind zu beachten.

Hitzefrei an NRW-Schulen: Manche planen voraus

Manche Schulen in NRW haben aufgrund der Hitzewarnung bereits vorgeplant und verkürzten Unterricht festgelegt. Das gibt allen Seiten Planungssicherheit.

Hitzefrei in anderen Bundesländern

In anderen Bundesländern ist der Unterrichtsausfall bei sommerlicher Hitze deutlich strenger geregelt. So muss in Mecklenburg-Vorpommern zunächst durch die Schulleitung geprüft werden, ob bei hohen Temperaturen und „sehr eingeschränkten“ Möglichkeiten für ein konzentriertes Arbeiten ein anderer Ort, beispielsweise im Schatten auf dem Schulgelände (oder auch außerhalb), zu finden ist, an dem gelernt werden kann. In Brandenburg muss bis 10 Uhr morgens eine Temperatur von 25 Grad im Schatten erreicht werden.

Fazit: Bis Mitte Juli müssen die Schulkinder in NRW noch schwitzen, die jüngeren Schülerinnen und Schüler werden in dieser Woche aber eine hohe Chance auf Hitzefrei haben. Ab 14. Juli dürfen sich dann alle über mehr Freizeit freuen, denn dann beginnen im Land die Sommerferien.