Hundefutter-Rückruf in BW: Gefährliche Salmonellen in Kausnacks

Mehrere Discounter in Baden-Württemberg müssen Hundesnacks aufgrund von Salmonellen zurückrufen. (Symbolbild)
Julian Stratenschulte/dpaEin Produzent von Hundefutter und Hundesnacks, der seine Ware in Baden--Württemberg via Penny, Norma und Kaufland vertreibt, muss mehrere seiner Artikel zurückrufen. Es wurden Salmonellen nachgewiesen, die für Mensch und Tier gefährlich sein können.
Rückruf wegen Salmonellen: Diese Hunde-Kausnacks sind betroffen
Die DOG'S NATURE GmbH produziert Hundefutter und Hundesnacks und vertreibt diese in Baden-Württemberg unter anderem über Penny, Kaufland und Norma in Form von Eigenmarken der jeweiligen Warenketten. Nun wurden in mehreren Artikeln Salmonellen nachgewiesen, weswegen ein großer Rückruf erfolgt. Folgende Hundesnacks sind betroffen. Die Angaben findet man jeweils an dem Falz der Rückseite des Beutels.
Rückruf bei Norma: Dog Rinderkaustange
Bei Norma ist das Produkt „Dog Rinderkaustange“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.03.2027 vom Rückruf betroffen.
Hundefutter-Rückruf via Penny
Der Penny-Rückruf bezieht sich auf die Eigenmarke „Lucky Dog“. Betroffen ist das Produkt „Lucky Dog Premium Hühnerhälse, 100 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.2027 und der Chargennummer 0-247-25H1
Kaufland: K-Classic Hühnerhälse
Bei Kaufland betrifft der Hundefutter-Rückruf die Eigenmarke „K-Classic“. Betroffen ist das Produkt „K-Classic Hühnerhälse, 200 g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.2027 und der Chargennummer 0-247-25H.
Können Hunde eine Salmonelleninfektion bekommen?
Laut Hersteller verkraften Hunde Salmonellen-Keime oft gut, dennoch sind Durchfall, Fieber oder Erbrechen möglich, vor allem bei älteren oder immungeschwächten Tieren. Auch schwerere Verläufe können auftreten. Hinzu kommt die Gefahr für die Halterinnen und Halter, denn eine Übertragung ist auch auf den Menschen möglich, beispielsweise über Kontakt mit Ausscheidungen des Hundes oder bei Berührung des Kausnacks.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die die oben genannten Produkte aus den betroffenen Chargen gekauft haben, sollten diese nicht verfüttern. Sie können diese auch ohne Vorlage des Kassenbons in der Verkaufsstelle zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
