Gerichtsverfahren
: Nach Axtangriff in ICE – Urteil erwartet

In einem ICE attackiert ein Mann während der Fahrt mehrere Fahrgäste mit einer Axt. Der Beschuldigte befindet sich in der Psychiatrie. Nun soll das Urteil gesprochen werden.
Von
dpa
Regensburg
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Die Polizei und Spurensicherung ermitteln in einem ICE, in dem ein Mann in Niederbayern mehrere Passagiere angegriffen hat.

Armin Weigel/dpa
  • Urteil am Montag vor dem Landgericht Regensburg erwartet – Verbleib in Psychiatrie gefordert.
  • Angeklagt ist ein 21-jähriger Syrer, dem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen werden.
  • Er soll am 3. Juli 2025 in einem ICE in Niederbayern mehrere Fahrgäste mit einer Axt attackiert haben.
  • Zwei Menschen wurden schwer verletzt; Ermittler sprechen von Zufall, dass niemand starb.
  • Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklage betonen Schuldunfähigkeit und fordern Unterbringung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Weil er im Wahn mehrere Reisende in einem ICE mit einer Axt angegriffen haben soll, befindet sich ein 21-Jähriger in einer psychiatrischen Klinik. Gut ein Jahr später wird am Montag (20.7.2026) vor dem Landgericht Regensburg das Urteil gegen den Syrer erwartet.

Staatsanwalt, Verteidiger und Nebenklagevertreter waren sich in ihren Plädoyers einig: Der Beschuldigte soll in der Psychiatrie bleiben. Dem Mann werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Er gilt aufgrund einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig. 

Der Beschuldigte geht in den Verhandlungssaal des Landgerichts. Knapp ein Jahr nach einem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern muss sich der 21-jährige Syrer vor Gericht verantworten. Ihm werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Armin Weigel/dpa

Zwei Schwerverletzte

Nach Überzeugung der Ermittler attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt. Der ICE kam daraufhin bei Straßkirchen (Landkreis Straubing-Bogen) zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Die Opfer seien psychisch belastet, litten unter Angst und Albträumen.

Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, so der Staatsanwalt. Der Verteidiger sagte, sein Mandant bereue die Tat und sei selbst erschrocken von den schwerwiegenden Auswirkungen auf die Geschädigten. In seinem Plädoyer verwies er darauf, dass der Beschuldigte schwer krank sei und die Tat im Wahn begangen habe.