Ganzjahresreifen im Winter
: Darf man Allwetterreifen bei Schnee fahren?

Darf man Allwetterreifen benutzen, wenn draußen Schnee liegt? So ist die rechtliche Lage.
Von
Lukas Böhl
Berlin
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Zeit für Winterreifen: 14.10.2025, Brandenburg, Frankfurt (Oder): An einem Winterreifen sind die Buchstaben M+S (Matsch und Schnee)und das Schneeflockensymbol zu sehen. Es gibt kein festes Datum für das Wechseln von Sommer- auf Winterbereifung. Aber die Faustregel sagt von O bis O (Oktober bis Ostern). Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen in Deutschland beträgt 1,6 Millimeter. Aus Sicherheitsgründen raten Experten Winterreifen bereits bei einer Profiltiefe von vier Millimeter zu wechseln. Foto: Patrick Pleul/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Allwetterreifen brauchen bei winterlichen Straßenverhältnissen das Bergpiktogramm.

Patrick Pleul/dpa

In Deutschland gibt es keine feste Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative Pflicht. Laut ADAC dürfen Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen fahren. Schnee zählt damit eindeutig zu den Bedingungen, bei denen Sommerreifen tabu sind.

Was gilt für Allwetterreifen?

Nach Angaben des ADAC gelten Ganzjahresreifen rechtlich als Winterreifen, wenn sie das Alpine-Symbol tragen, also das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (siehe Bild oben). Reifen, die nur mit „M+S“ gekennzeichnet sind, reichen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus. Wie die Polizei NRW erklärt, war die Nutzung bestimmter älterer M+S-Ganzjahresreifen noch übergangsweise möglich, diese Übergangsregel endete jedoch Ende September 2024.

Geldbuße bei falscher Bereifung

Wer bei Schnee mit unzulässigen Reifen unterwegs ist, riskiert Strafen. Laut ADAC kostet das mindestens 60 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einer Behinderung anderer, werden 80 Euro fällig. Nach Angaben der Polizei NRW steigen die Konsequenzen weiter, wenn andere gefährdet werden oder es zum Unfall kommt.

Auch versicherungstechnisch kann es unangenehm werden. Laut ADAC können Versicherer nach einem selbst verursachten Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen und falscher Bereifung Leistungen in der Kaskoversicherung kürzen. Wie die Polizei NRW mitteilt, kann die falsche Bereifung sogar bei einem unverschuldeten Unfall relevant werden, weil je nach Situation eine Mitschuld angerechnet werden kann.

Auf Profiltiefe achten

Neben der Kennzeichnung spielt auch das Profil eine Rolle. Laut ADAC sind gesetzlich mindestens 1,6 Millimeter vorgeschrieben, sinnvoll sind im Winter aber mindestens 4 Millimeter. Der Grund: Mit zu wenig Profil verlieren Winter- und Ganzjahresreifen deutlich an Grip – gerade auf Schnee und Matsch.