Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig will am Donnerstag (09.30 Uhr) Grundsatzentscheidungen zum Führerscheinentzug wegen Cannabis-Konsums verkünden. Unter anderem ist umstritten, ob schon ein einmaliger Verstoß automatisch zu einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis führt oder ob hierfür ein medizinisch-psychologisches Gutachten erforderlich ist. (Az. 3 C 13.17, 3 C 14.17 und 3 C 7.18)
Die Kläger, über deren Fälle die Verwaltungsrichter entscheiden, wenden sich jeweils gegen den Entzug ihres Führerscheins. In den Vorinstanzen fällten die Gerichte dazu unterschiedliche Urteile.