
Freibad Ulm und Neu-Ulm: Lockerungen - Freibäder und Badeseen dürfen wieder öffnen
Das Staatsministerium in Stuttgart lockert die Corona-Regeln und erlaubt Freibädern und Badeseeen in Baden-Württemberg am 6. Juni 2020 wieder zu öffnen.

Endlich: Freibäder und andere Bäder dürfen ab 6. Juni wieder öffnen, hier eine Szene aus dem Freibad Biberach.
Johannes Riedel