Frau erwürgt
: War der Ehemann eifersüchtig? Der Prozess beginnt im November

Der 55-Jährige muss sich ab dem 7.11. vor dem Landgericht Memmingen verantworten. Dann wird es auch um seine psychische Verfassung gehen.
Von
Daniel Wydra
Memmingen
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Prozess um die Vergewaltigung von Spaziergängerinnen: ARCHIV - 26.06.2018, Bayern, Memmingen: Das Memminger Landgericht. (zu dpa: «34-Jährige wegen Mordes an Ehemann verurteilt») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Am Memminger Landgericht wird im November wegen Mordes verhandelt.

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Am 7. November 2025 beginnt in Memmingen der Mordprozess gegen einen 55-jährigen Mann.
  • Der Angeklagte gestand, seine Ehefrau aus mutmaßlich wahnhafter Eifersucht erwürgt zu haben.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord aus niederen Beweggründen vor; eingeschränkte Schuldfähigkeit möglich.
  • Vierzehn Zeugen und vier Sachverständige sollen im Prozess aussagen, Urteil voraussichtlich im Dezember.
  • Bei verminderter Schuldfähigkeit droht dem Angeklagten eine Haftstrafe von mindestens drei Jahren.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein Mann ruft seinen Sohn an und überbringt ihm eine schreckliche Nachricht: Dessen Mutter liegt tot im Wohnzimmer. Der Sohn ruft die Polizei, daraufhin eilen mehrere Streifenwagen zur Wohnung der Eltern in Thannhausen im Landkreis Günzburg. Die Beamten gehen schnell davon aus, dass der damals 54-Jährige seine ein Jahr ältere Ehefrau erwürgt hat. Womöglich aus Eifersucht.

Acht Monate nach der Tat am 19. März 2025 wird am Landgericht Memmingen der Prozess gegen den heute 55 Jahre alten Deutschen beginnen. Das Gericht hat den Prozessbeginn auf Freitag, 7. November, um 9 Uhr terminiert. Der Angeklagte habe während der Ermittlungen bereits gestanden, seine Ehefrau getötet zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord aus niederen Beweggründen vor, mutmaßlich aus wahnhafter Eifersucht. Gleichzeitig dürfte der Mann wegen seiner „psychischen Situation“ eingeschränkt schuldfähig gewesen sein. In welchem Zustand sich der Angeklagte genau befunden haben soll, teilt das Landgericht Memmingen in der Prozessankündigung nicht mit.

Urteil fällt vermutlich Anfang Dezember

Während des Prozesses sollen vierzehn Zeugen und vier Sachverständige aussagen. Nach dem Start am 7. November hat das Gericht vier weitere Verhandlungstage vorgesehen:

  • Mittwoch, 26. November, ab 13:30 Uhr
  • Montag, 1. Dezember, ab 9 Uhr
  • Mittwoch, 3. Dezember, ab 9 Uhr
  • Montag, 8. Dezember, ab 9 Uhr

Wird ein Täter wegen Mordes verurteilt, muss er laut Gesetz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Ist er jedoch eingeschränkt schuldfähig, fällt die Strafe geringer aus. Nach Angaben des Gerichts muss die Freiheitsstrafe in diesem Fall mindestens drei Jahre betragen. Viele psychisch erkrankte Täter verbringen ihre Haft nicht in klassischen Gefängnissen, sondern in psychiatrischen Einrichtungen.