Flughafen München: Lufthansa-Streik - Welche Rechte haben Passagiere?

Auf einer Anzeigetafel werden gestrichene Flüge angezeigt. Am Freitag, dem 10. April 2026, sind aufgrund eines Streiks Einschränkungen am Flughafen München zu erwarten.
Michael Kappeler/dpaBei der Lufthansa und der Lufthansa City Line hat ein Streik des Kabinenpersonals begonnen. Worauf müssen sich Fluggäste in München einstellen und welche Rechte hat man im Fall eines Flugausfalls?
Flughafen München (MUC): Lufthansa-Streik aktuell
Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (Ufo) hat das Kabinenpersonal von Lufthansa und Lufthansa City Line kurzfristig zu einem Streik aufgerufen. Die Arbeitsniederlegung begann am Freitag, 10. April 2026, um Mitternacht und soll bis 22 Uhr andauern.
Welche Flüge fallen aus?
Infolge des Streiks kommt es zu erheblichen Einschränkungen im Flugbetrieb, darunter zahlreiche Ausfälle. Betroffene Passagiere werden gebeten, sich vor der Anreise zum Flughafen über den aktuellen Status ihres Fluges zu informieren. Lufthansa kündigte zudem an, Fluggäste, deren Verbindungen gestrichen wurden, proaktiv per E-Mail zu benachrichtigen. Viele Tickets können kostenfrei umgebucht werden. Weitere Informationen dazu hält die Lufthansa hier bereit. Der Flughafen München informiert hier auf dieser Webseite über die aktuellen Abflüge und Ankünfte.
Warnstreik: Welche Rechte haben Passagiere?
Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, können Passagiere unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Falls der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit.
Laut ADAC kommt es dabei auf den Einzelfall an:
- Externe Streiks, etwa von Flughafenpersonal oder Fluglotsen, werden in der Regel als außergewöhnlicher Umstand gewertet, sodass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen.
- Interne Streiks, also Arbeitskämpfe des Airline-Personals, können als unternehmerische Entscheidung angesehen werden. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
Unabhängig davon ist die Airline verpflichtet, die gebuchte Beförderung sicherzustellen.
Streik: Rechte der Passagiere bei Flugausfällen
Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Reisende folgende Ansprüche:
- Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten, notfalls per Bahn oder Bus. Falls dies nicht geschieht, können Reisende die Kosten einer selbst organisierten Ersatzbeförderung erstattet bekommen.
- Erstattung des Ticketpreises: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Passagiere das Ticket zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung verlangen – Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
- Betreuungsleistungen: Falls sich Passagiere länger am Flughafen aufhalten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung bereitzustellen. Die Regelung hängt von der Flugdistanz ab: Bei Flügen bis 1.500 km ab zwei Stunden Verspätung; bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km ab drei Stunden Verspätung; bei längeren Flügen ab vier Stunden Verspätung.
Falls eine Übernachtung notwendig ist, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.
Stornierung der Reise wegen Streik – was tun?
Wer aufgrund eines Streiks nicht mehr reisen möchte, kann das Ticket in vielen Fällen zurückgeben und den vollen Preis erstattet bekommen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung zuständig. Falls sich die Ankunft verzögert, kann sogar eine Reisepreisminderung möglich sein.
Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?
Passagiere können ihre Ansprüche mithilfe des ADAC-Entschädigungsrechners prüfen und über ein Musterformular oder spezialisierte Dienstleister geltend machen. Auch die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bietet kostenlose Unterstützung, falls es zu Problemen mit der Airline kommt. Zudem können Verbraucherzentralen mit der Flugärger-App helfen, Ansprüche durchzusetzen.
