Flughafen Frankfurt (FRA)
: Lufthansa-Streik heute und morgen - Welche Flüge fallen aus?

Ein zweitägiger Pilotenstreik bei der Lufthansa hat begonnen und führt auch am Frankfurter Flughafen zu Einschränkungen.
Von
David Hahn
Frankfurt
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Am Donnerstag, den 14.03.2024 kommt es bei der Lufthansa erneut zu Streiks.

12.03.2024, Hessen, Frankfurt/M.: Eine Anzeige in der Abflughalle am Terminal 1 des Flughafen Frankfurt weist mehrere Flüge als annulliert (cancelled) aus. Die Kabinengewerkschaft UFO (Unabhängige Flugbegleiter Organisation) hat die Flugbegleiter bei Lufthansa und Lufthansa Cityline dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Alle Abflüge vom Frankfurt am Main werden am Dienstag, 12.03.24, von 04:00 Uhr bis 23:00 Uhr bestreikt. Foto: Lando Hass/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Auf einer Anzeigetafel werden gestrichene Flüge angezeigt. Am Donnerstag und Freitag sind aufgrund eines Streiks wieder Einschränkungen am Frankfurter Flughafen (FRA) zu erwarten.

Firma dpa STATISTISCH

Bei der Lufthansa hat ein zweitägiger Pilotenstreik begonnen, der hauptsächlich an den Drehkreuzen Frankfurt und München zu Flugausfällen führt. Worauf müssen sich Fluggäste einstellen und welche Rechte hat man im Fall eines Flugausfalls?

Flughafen Frankfurt (FRA): Lufthansa-Streik aktuell

Der Streik startete in der Nacht auf Donnerstag und wird von der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit organisiert. Laut Gewerkschaftschef Andreas Pinheiro werden bundesweit etwa 300 Flüge pro Tag ausfallen. Das Unternehmen hat nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zugesichert, dass an beiden Streiktagen mindestens die Hälfte der geplanten Flüge stattfindet. Auf der Langstrecke könnten sogar 60 Prozent der Flüge starten. Damit bleibt der Streik deutlich kleiner als die erste Streikwelle am 12. Februar, bei der rund 800 Flüge gestrichen wurden und sich zusätzlich die Kabinengewerkschaft Ufo beteiligt hatte. Flugausfälle sind am Donnerstag und Freitag (12. und 13. März 2026) primär an den Drehkreuzen München und Frankfurt zu erwarten.

Welche Flüge fallen aus?

Der Flughafen Frankfurt informiert auf seiner Webseite: „Aufgrund des Streiks bei Lufthansa durch die Pilotengewerkschaft ‚Vereinigung Cockpit (VC)‘ kommt es am 12. und 13. März 2026 ganztägig  bei Lufthansa-Flügen am Flughafen Frankfurt zu Verspätungen und Flugausfällen.“

Passagiere müssen sowohl heute als auch morgen mit Einschränkungen rechnen und sollen ihren Flugstatus prüfen. Betroffene Reisende von Lufthansa werden laut dem Flughafen Frankfurt proaktiv per E-Mail kontaktiert. Weitere Fluginformationen liefert die Lufthansa auch hier auf dieser Webseite. Aufgrund der aktuellen Situation im Nahen Osten kommt es darüber hinaus generell zu Einschränkungen des Luftverkehrs. Der Flughafen Frankfurt informiert auf diesen Webseiten über die aktuellen Abflüge und Ankünfte.

Warnstreik: Welche Rechte haben Passagiere?

Wenn ein Flug aufgrund eines Streiks gestrichen wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, können Passagiere unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung erhalten. Die Höhe der Ausgleichszahlung beträgt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Falls der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist die Airline von der Entschädigungspflicht befreit.

Laut ADAC kommt es dabei auf den Einzelfall an:

  • Externe Streiks, etwa von Flughafenpersonal oder Fluglotsen, werden in der Regel als außergewöhnlicher Umstand gewertet, sodass Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen müssen.
  • Interne Streiks, also Arbeitskämpfe des Airline-Personals, können als unternehmerische Entscheidung angesehen werden. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Unabhängig davon ist die Airline verpflichtet, die gebuchte Beförderung sicherzustellen.

Streik: Rechte der Passagiere bei Flugausfällen

Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Reisende folgende Ansprüche:

  • Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten, notfalls per Bahn oder Bus. Falls dies nicht geschieht, können Reisende die Kosten einer selbst organisierten Ersatzbeförderung erstattet bekommen. Eine Frist von zwei bis drei Stunden für eine Lösung ist dabei angemessen.
  • Erstattung des Ticketpreises: Hat ein Flug mehr als fünf Stunden Verspätung, können Passagiere das Ticket zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung verlangen – Gutscheine müssen nicht akzeptiert werden.
  • Betreuungsleistungen: Falls sich Passagiere länger am Flughafen aufhalten müssen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung bereitzustellen. Die Regelung hängt von der Flugdistanz ab: Bei Flügen bis 1.500 km ab zwei Stunden Verspätung; bei Flügen zwischen 1.500 und 3.000 km ab drei Stunden Verspätung; bei längeren Flügen ab vier Stunden Verspätung.

Falls eine Übernachtung notwendig ist, muss die Airline die Hotelkosten übernehmen.

Stornierung der Reise wegen Streik – was tun?

Wer aufgrund eines Streiks nicht mehr reisen möchte, kann das Ticket in vielen Fällen zurückgeben und den vollen Preis erstattet bekommen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung zuständig. Falls sich die Ankunft verzögert, kann sogar eine Reisepreisminderung möglich sein.

Wie lässt sich eine Entschädigung durchsetzen?

Passagiere können ihre Ansprüche mithilfe des ADAC-Entschädigungsrechners prüfen und über ein Musterformular oder spezialisierte Dienstleister geltend machen. Auch die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr bietet kostenlose Unterstützung, falls es zu Problemen mit der Airline kommt. Zudem können Verbraucherzentralen mit der Flugärger-App helfen, Ansprüche durchzusetzen.