Florian Teichtmeister
: Urteil im Kinderpornografie-Prozess gegen Schauspieler gefallen

In Wien ist das Urteil im Prozess gegen den österreichischen Schauspieler Teichtmeister gefallen. Er musste sich des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material verantworten – und hatte sich schuldig bekannt. Alle Infos im Überblick.
Von
Philipp Staedele
Wien
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05.09.2023, Österreich, Wien: Der Angeklagte, der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister (l,) und sein Anwalt Rudolf Mayer vor Verhandlungsbeginn.

Barbara Gindl/dpa

Im Prozess gegen den österreichischen Schauspieler Florian Teichtmeister in Wien ist das Urteil gefallen – Teichtmeister muss nicht ins Gefängnis. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Teichtmeister war wegen des Verdachts des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material vor Gericht angeklagt.

Gerichtsurteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung

Wegen des Besitzes und der Herstellung kinderpornografischen Materials ist der österreichische Schauspieler Florian Teichtmeister zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei seiner Urteilsfindung wertete das Schöffengericht in Wien am Dienstag strafmildernd, dass der Angeklagte sich zuvor schuldig bekannt hatte. Alle Vorwürfe seien richtig, sagte er. „Niemand wusste von all dem.“

Teichtmeister entschuldigte sich zudem für seine Taten. Auch mit Hilfe einer vor zwei Jahren begonnenen Therapie habe er begriffen, dass sich hinter jedem pornografischen Foto „sexuelle Gewalt“ verberge.

Was wurde Teichtmeister vorgeworfen?

Der Schauspieler, der besonders für seine Rolle als Kaiser Franz Josef im Film „Corsage“ bekannt ist, wurde von der Staatsanwaltschaft beschuldigt, zwischen Februar 2008 und August 2021 insgesamt etwa 76.000 Dateien mit kindesmissbräuchlichen Inhalten online erworben zu haben. Ein Teil dieser Dateien soll er bearbeitet haben, um neues Material zu erstellen. Mehr als die Hälfte dieser Dateien enthielt Darstellungen von Opfern im Alter zwischen sieben und 14 Jahren.

Laut Gesetz drohten dem 43-Jährigen angesichts der Vorwürfe bis zu drei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Prozess ausdrücklich, dass der Angeklagte ins Gefängnis müsse. Eine Haftstrafe ohne Bewährung würde auch ein Zeichen setzen, dass derartige Taten nicht verniedlicht würden. Auch wenn Teichtmeister selbst sich nicht an einem Kind vergangen habe, die Nachfrage nach Kinderpornografie kurbele den Markt an, sagte Staatsanwältin Julia Kalmar.

Das Gericht beließ es in seinem Urteil aber bei zwei Jahren auf Bewährung sowie einer ebenfalls auf Bewährung verfügten Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Die im österreichischen Recht vorgesehene „Probezeit“ wurde auf fünf Jahre festgesetzt.

Gericht verfügt fachpsychiatrische Behandlung

Das Gericht verfügte zudem die Fortsetzung einer von Teichtmeister bereits begonnenen Psychotherapie und eine engmaschige fachpsychiatrische Behandlung. Mit deren Hilfe solle der Verurteilte seine Pädophilie sowie seine Internet-Nutzung in den Griff bekommen. Zudem muss er alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er keinen Alkohol trinkt und keine Drogen nimmt.

Teichtmeister war jahrelang Mitglied des Ensembles des berühmten Burgtheaters in Wien. Darüber hinaus wurde er vor allem durch den Film „Corsage“ über die österreichische Kaiserin Elisabeth von Österreich-Ungarn - kurz Sisi - bekannt. Seine Taten und die Anklage gegen ihn hatten Österreich erschüttert.

Der Angeklagte ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister auf einem Bildschirm sowie sein Anwalt Rudolf Mayer (l) vor Verhandlungsbeginn.

Roland Schlager/dpa

(mit Material von dpa und afp)