Feuerwerk in Polen kaufen
: Welche Böller und Co. dürfen eingeführt werden?

Wer für den Jahreswechsel von Polen nach Deutschland reist und zuvor Feuerwerk gekauft hat, muss bei der Einreise einige Richtlinien einhalten. Welche das sind, verraten wir hier.
Von
Lea Lange
Berlin
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In der Nacht vom 31. Dezember auf den ersten Januar ist Silvester. Dann sind wieder Böller und Raketen zu hören. Doch welche Feuerwerkskörper darf ich laut Zoll aus Polen nach Deutschland einführen?

In der Nacht vom 31. Dezember auf den ersten Januar ist Silvester. Dann sind wieder Böller und Raketen zu hören. Doch welche Feuerwerkskörper darf ich laut Zoll aus Polen nach Deutschland einführen?

Paul Zinken/dpa
  • Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus Polen nach Deutschland erfordert Zollanmeldung.
  • Kategorie F1 (z.B. Wunderkerzen) ab 12 Jahren erlaubt; Kategorie F2 (z.B. Raketen) ab 18 Jahren.
  • Kategorie F3 und F4 (Mittelfeuerwerk, Großfeuerwerk) benötigen spezielle Erlaubnis.
  • Nicht zugelassene Feuerwerkskörper werden konfisziert und strafrechtlich verfolgt.
  • Kategorie F4 nur für Fachleute mit Nachweis erlaubt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wer im Grenzgebiet zu Polen lebt, fährt oft gern mal zum Einkaufen in das östliche Nachbarland.  Hat man auch Feuerwerk in Polen gekauft, ist es umso wichtiger über die Richtlinien, welche der Zoll bezüglich der Einreise von Feuerwerkskörpern beschlossen hat, Bescheid zu wissen. Wir haben im folgenden Artikel diese Beschlüsse für euch erklärt:

Feuerwerk aus Polen - Das sind die Regelungen des Zolls

Der deutsche Zoll gibt Aufschluss darüber, was grundsätzlich bei der Einfuhr von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland gilt:

  • Bei der Ein- und Durchfuhr von Feuerwerkskörpern aus Drittländern ist immer eine Anmeldung an der Zollstelle erforderlich
  • Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie F1 fallen, dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden
  • Für Feuerwerkskörper, die der Kategorie F2 angehören und zugelassen sind, gilt: Verbraucher, die volljährig sind, dürfen diese einführen. Die Ausnahme bilden Feuerwerkskörper, die ausschließlich mit Erlaubnis verwendet werden dürfen.
  • Wer die Einfuhr von Kategorie F3 und F4 Feuerwerkskörpern beabsichtigt, benötigt zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis
  • Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper trotz Verbot einführt, wird gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes strafrechtlich verfolgt.
  • Die unzulässigen Feuerwerkskörper werden bei einem Verstoß konfisziert.

Welche Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt es?

Kategorie F1

Dieser Bereich betrifft ausschließlich das Kleinstfeuerwerk, zu dem beispielsweise Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane gehören. Sie sind für die Menschen nicht gefährlich und können auch an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

Kategorie F2

Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Raketen, Batterien oder Böller, welche auch als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden. Sie weisen eine geringe Gefährdung auf und sind einen schwachen Geräuschpegel. Sie sind außerdem für den Außenbereich gedacht. Um solche Feuerwerkskörper, auch aus anderen Ländern einführen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.

Jedoch dürfen nicht alle Feuerwerkskörper dieser Kategorie ohne Genehmigung der Zollstelle eingeführt werden. Darunter gehören zum Beispiel Celebration Cracker (Blitzknallsätze) und Raketen, welche die Grenze von 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse überschreiten.

Kategorie F3

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Mittelfeuerwerk bergen eine mittlere Gefährdung, wobei der Geräuschpegel die Gesundheit aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Sie sind ausschließlich für den Einsatz auf großen, offenen Flächen geeignet. Bevor Feuerwerkskörper, welche in diese Kategorie fallen eingeführt werden, muss dem Zoll ein Berechtigungsnachweis vorliegen.

Kategorie F4

Diese Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefährdung dar und sind ausschließlich für Menschen, welche fachliche Kenntnisse haben, geeignet. Sie werden auch als Großfeuerwerk bezeichnet. Um diese überhaupt nach Deutschland einführen zu können, muss sich dem Zoll zuvor eine Umgangsberechtigung vorweisen.