Feuerwerk aus der Schweiz nach Deutschland
: Welche Böller und Co. dürfen eingeführt werden?

Wer für Silvester Raketen und Böller aus der Schweiz nach Deutschland einführen möchte, muss einiges beachten. Hier erfahrt ihr, was wichtig ist.
Von
Lea Lange
Berlin
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Ob in der Schweiz oder Deutschland. In der Nacht vom 31. Dezember auf den ersten Januar knallt und kracht es so richtig. Wer von der Schweiz nach Deutschland, inklusive Feuerwerkskörpern, einreisen möchte, muss einige Regeln beachten.

Ob in der Schweiz oder Deutschland. In der Nacht vom 31. Dezember auf den ersten Januar knallt und kracht es so richtig. Wer von der Schweiz nach Deutschland, inklusive Feuerwerkskörpern, einreisen möchte, muss einige Regeln beachten.

Annette Riedl/dpa
  • Feuerwerk aus der Schweiz nach Deutschland unterliegt strengen Zollvorschriften.
  • Kategorie F1-Feuerwerk ist ab 12 Jahren erlaubt, F2-Feuerwerk ab 18 Jahren.
  • F3- und F4-Feuerwerk erfordert spezielle Genehmigungen.
  • In der Schweiz sind bestimmte Feuerwerkskörper wie Böller und Petarden verboten.
  • Verstöße gegen die Vorschriften werden strafrechtlich verfolgt.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Wer aus der Schweiß Feuerwerk für Silvester nach Deutschland einführen möchte, muss sich an einige Regeln halten, die vom deutschen Zoll festgelegt wurden. Im Folgenden erfahrt ihr, um welche es sich handelt:

Feuerwerk aus der Schweiz - Das sind die Regelungen des Zolls

Der deutsche Zoll hat für diejenigen, die Feuerwerkskörper aus ihrer Heimat mitbringen wollen, klare Vorschriften formuliert:

  • Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie F1 fallen, dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden
  • Bei der Ein- und Durchfuhr von Feuerwerkskörpern aus Drittländern ist immer eine Anmeldung an der Zollstelle erforderlich
  • Die unzulässigen Feuerwerkskörper werden bei einem Verstoß konfisziert.
  • Für Feuerwerkskörper, die der Kategorie F2 angehören und zugelassen sind, gilt: Verbraucher, die volljährig sind, dürfen diese einführen. Die Ausnahme bilden Feuerwerkskörper, die ausschließlich mit Erlaubnis verwendet werden dürfen.
  • Wer die Einfuhr von Kategorie F3 und F4 Feuerwerkskörpern beabsichtigt, benötigt zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis
  • Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper trotz Verbot einführt, wird gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes strafrechtlich verfolgt.

Welche Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt es?

Kategorie F1

Dieser Bereich betrifft ausschließlich das Kleinstfeuerwerk, zu dem beispielsweise Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane gehören. Sie sind für die Menschen nicht gefährlich und können auch an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

Kategorie F2

Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Raketen, Batterien oder Böller, welche auch als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden. Sie weisen eine geringe Gefährdung auf und sind einen schwachen Geräuschpegel. Sie sind außerdem für den Außenbereich gedacht. Um solche Feuerwerkskörper, auch aus anderen Ländern einführen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.

Jedoch dürfen nicht alle Feuerwerkskörper dieser Kategorie ohne Genehmigung der Zollstelle eingeführt werden. Darunter gehören zum Beispiel Celebration Cracker (Blitzknallsätze) und Raketen, welche die Grenze von 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse überschreiten.

Kategorie F3

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Mittelfeuerwerk bergen eine mittlere Gefährdung, wobei der Geräuschpegel die Gesundheit aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Sie sind ausschließlich für den Einsatz auf großen, offenen Flächen geeignet. Bevor Feuerwerkskörper, welche in diese Kategorie fallen eingeführt werden, muss dem Zoll ein Berechtigungsnachweis vorliegen.

Kategorie F4

Diese Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefährdung dar und sind ausschließlich für Menschen, welche fachliche Kenntnisse haben, geeignet. Sie werden auch als Großfeuerwerk bezeichnet. Um diese überhaupt nach Deutschland einführen zu können, muss sich dem Zoll zuvor eine Umgangsberechtigung vorweisen.

Welche Feuerwerkskörper sind in der Schweiz verboten?

Wer sein Silvester gerne in der Schweiz und nicht in Deutschland verbringen möchte, muss dabei ebenfalls auf bestimmte Regelungen achten. Die schweizerische Eidgenossenschaft informiert über die offizielle Internetseite, dass folgende Feuerwerkskörper „grundsätzlich nicht zugelassen“ seien:

  • Feuerwerkskörper, welche am Boden explodieren. Dazu gehören unter anderem Kracher, Böller und Petarden.
  • Lady-Crackers, welche die Länge von 22 und einen Durchmesser von drei Millimetern überschreiten