Feuerwerk aus Österreich
: Welche Böller und Co. dürfen eingeführt werden?

Der Jahreswechsel steht vor Tür und einige Besucher aus Österreich kommen rüber nach Deutschland. Doch was darf hier von unseren Nachbarn eingeführt werden?
Von
Lea Lange
Berlin
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Vor dem Jahreswechsel: ILLUSTRATION - 29.12.2025, Niedersachsen, Hannover: Eine Frau entzündet mit einem Feuerzeug eine Wunderkerze. Böller, Raketen und Batterien stehen wieder zum Verkauf: Kurz vor Silvester decken sich die Fans der Silvesterknallerei wieder mit Material ein - trotz Diskussionen um ein Verbot. Foto: Julian Stratenschulte/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Feuerwerk: Was darf man aus Österreich nach Deutschland einführen?

Julian Stratenschulte/dpa

Wenn Verwandte, Freunde oder Bekannte zum Silvesterfest aus Österreich nach Deutschland anreisen und Böller sowie Raketen mitbringt, muss auf eine legale Einfuhr achten. Welche Regelungen wurden dabei vom Zoll festgelegt? Im Folgenden Artikel haben wir alle wichtigen Informationen für euch zusammengefasst:

Feuerwerk aus Österreich - Das sind die Regelungen des Zolls

Wer Feuerwerkskörper aus Österreich mitbringen möchte, sollte sich an bestimmte Regelungen, welche der deutsche Zoll gemacht hat, halten:

  • Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie F1 fallen, dürfen das ganze Jahr über von Personen ab 12 Jahren eingeführt werden
  • Bei der Ein- und Durchfuhr von Feuerwerkskörpern aus Drittländern ist immer eine Anmeldung an der Zollstelle erforderlich
  • Die unzulässigen Feuerwerkskörper werden bei einem Verstoß konfisziert.
  • Wer nicht zugelassene Feuerwerkskörper trotz Verbot einführt, wird gemäß den Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes strafrechtlich verfolgt.
  • Für Feuerwerkskörper, die der Kategorie F2 angehören und zugelassen sind, gilt: Verbraucher, die volljährig sind, dürfen diese einführen. Die Ausnahme bilden Feuerwerkskörper, die ausschließlich mit Erlaubnis verwendet werden dürfen.
  • Wer die Einfuhr von Kategorie F3 und F4 Feuerwerkskörpern beabsichtigt, benötigt zu jedem Zeitpunkt eine Erlaubnis

Welche Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt es?

Kategorie F1

Dieser Bereich betrifft ausschließlich das Kleinstfeuerwerk, zu dem beispielsweise Wunderkerzen, Brummkreisel oder kleine Vulkane gehören. Sie sind für die Menschen nicht gefährlich und können auch an Personen ab 12 Jahren verkauft werden.

Kategorie F2

Zu dieser Kategorie gehören zum Beispiel Raketen, Batterien oder Böller, welche auch als Kleinfeuerwerk bezeichnet werden. Sie weisen eine geringe Gefährdung auf und sind einen schwachen Geräuschpegel. Sie sind außerdem für den Außenbereich gedacht. Um solche Feuerwerkskörper, auch aus anderen Ländern einführen zu können, muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein.

Jedoch dürfen nicht alle Feuerwerkskörper dieser Kategorie ohne Genehmigung der Zollstelle eingeführt werden. Darunter gehören zum Beispiel Celebration Cracker (Blitzknallsätze) und Raketen, welche die Grenze von 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse überschreiten.

Kategorie F3

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie Mittelfeuerwerk bergen eine mittlere Gefährdung, wobei der Geräuschpegel die Gesundheit aller Beteiligten nicht beeinträchtigt. Sie sind ausschließlich für den Einsatz auf großen, offenen Flächen geeignet. Bevor Feuerwerkskörper, welche in diese Kategorie fallen eingeführt werden, muss dem Zoll ein Berechtigungsnachweis vorliegen.

Kategorie F4

Diese Feuerwerkskörper stellen eine erhebliche Gefährdung dar und sind ausschließlich für Menschen, welche fachliche Kenntnisse haben, geeignet. Sie werden auch als Großfeuerwerk bezeichnet. Um diese überhaupt nach Deutschland einführen zu können, muss sich dem Zoll zuvor eine Umgangsberechtigung vorweisen.

Welche Feuerwerkskörper darf ich von Deutschland nach Österreich einführen?

Natürlich fahren auch Deutsche nach Österreich, um das Neujahr zu feiern. Der österreichische Zoll hat ebenfalls bestimmte Regelungen, was das Einführen von Feuerwerkskörpern betrifft:

Die Einführung von Feuerwerkskörpern ohne Bewilligung

Zwar müssen folgende Feuerwerkskörper nicht zusätzlich vom Zoll bewilligt werden, doch müssen trotzdem sowohl das Mindestalter als auch die richtige Kennzeichnung erfüllt sein.

  • Ab 12 Jahren können Feuerwerkskörper mit einer F1 Kategorie eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Wunderkerzen, Bengalhölzer- oder zünder, Knallbonbons, Scherzzündhölzer, Schlangen, Knallziehbänder, Partyknaller, Tischfeuerwerke oder Knallerbsen
  • Erst ab einem Alter von 16 Jahren können Feuerwerkskörper mit einer F2 Kategorie eingeführt werden. Dies betrifft Doppelschläge, Pyrodrifter, Sprungräder, Blitzknallkörper, Knallfrösche, Baby-Raketen, Vulkan-Fontänen und steigende Wirbel.
  • Die Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie P1 fallen, sind ausschließlich ab 18 Jahren gestattet einzuführen. Dazu gehören: Anzündschnüre, mechanische Anzünder, pyrotechnische Signalmittel (zum Beispiel Munition von Leuchtpistolen) oder Rauch- und Nebelerzeuger

Die Einführung von Feuerwerkskörpern mit Bewilligungspflicht

Die pyrotechnischen Gegenstände, welche in folgende Kategorien fallen, sind meldungspflichtig und können nur dann nach Österreich eingeführt werden, wenn die „Bundespolizeidirektion“ diese erteilt.

  • Feuerwerkskörper, welche in die Kategorie F3 fallen. Dazu gehören beispielsweise (Feuer-)Räder, Knallkörper, Batterien, römische Lichter oder wirkungsstarke Raketen
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F4: römische Lichter, Fächersonnen, Vertikalräder, Feuerwerksbomben, Fontänen oder Wasser-Feuerwerke
  • Feuerwerkskörper, die für die Bühne und das Theater gedacht sind und somit in die Kategorie T2 fallen. Dazu gehören Höhenblitze, Schnur und Seil-Raketen, Bühnenwasserfälle, Filmeffektzünder, Blitze
  • Feuerwerkskörper der Kategorie P1, die für Fahrzeuge gedacht sind
  • Feuerwerkskörper, die zur Kategorie P2 gehören und folgende umfassen: Stoppinen, Blitzknallpatronen, Hagel- und Starenabwehrrakten, Verzögerungsanzünder, Anzündbänder und Modellbauraktetenmotoren