
Fasnachtsumzug in Eppingen: Hexenkessel-Prozess: Angeklagter geht gegen Urteil vor
Das Opfer im „Hexenkessel“-Prozess soll 50.000 Euro Schmerzensgeld bekommen. Das Urteil des Landgerichts Heilbronn ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer wurde über den Hexenkessel mit brühend heißem Wasser gehalten und dabei verletzt.
Stephen Wolf / dpa