Karneval in Köln
: Sind Kostüme im Auto erlaubt? Das müssen Sie beachten!

Der Karneval in Köln beginnt heute. Wer im Kostüm zu Umzug oder Party mit dem Auto fährt, sollte einiges beachten. Was im Straßenverkehr an Fasching streng verboten ist. Ein Anwalt klärt auf.
Von
Doreen Matschuk
Köln
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Kostüme hinter dem Steuer: Ein verkleideter Hahn sitzt im Auto +++ Bildquelle: Geblitzt.de +++ muss bei Verwendung genannt werden

Karneval in Köln: Faschings-Kostüme hinter dem Steuer – was ist an Karneval erlaubt und was verboten? Das müssen Sie im Auto und Straßenverkehr beachten. (Symbolbild)

FotoAndalucia/Shutterstock/Geblitzt.de
  • Karneval in Köln beginnt heute, Kostüme im Auto können Bußgeld und Sicherheitsrisiken verursachen.
  • Masken und Perücken hinter dem Steuer sind laut StVO verboten, Bußgeld von 60 Euro möglich.
  • Unpraktische Accessoires und Schuhwerk beeinträchtigen die Fahrfähigkeit, Unfallrisiko steigt.
  • Schminke kann unkenntliche Blitzerfotos erzeugen, Fahrtenbuch-Gebühr droht.
  • Ablenkung durch Schminke und Kostüme kann zu Unfällen und hohen Strafen führen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Karneval, die närrische Zeit des Jahres, ist bald wieder da und mit ihr die bunten Kostüme, die Faschingsliebhaber zur Schau stellen. Doch Vorsicht ist geboten: Wer sich kostümiert ans Steuer setzt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch die eigene Sicherheit. Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de, klärt auf, was erlaubt ist und was verboten.

Kostüme am Steuer beim Karneval: Vorsicht vor Bußgeld

Ob als Cowboy, Prinzessin oder Superheld – Verkleidungen sind ein fester Bestandteil des Karnevals in Köln und anderen Städten Deutschlands. Doch im Straßenverkehr gelten andere Regeln. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Masken und Perücken hinter dem Steuer meist tabu.

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„Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, erklärt Louven.

Auch Accessoires wie große Hüte, Augenklappen oder unpraktisches Schuhwerk können die Wahrnehmung und Bewegungsfreiheit beeinträchtigen. Kommt es zu einem Unfall, könnte die Kfz-Versicherung die Schadensregulierung aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern.

Fasching: Schminke und ihre Tücken

Schminke ist zwar nicht explizit verboten, kann aber dennoch Probleme verursachen. Erstellt ein Blitzerfoto ein unkenntliches Gesicht, könnte der Fahrzeughalter aufgefordert werden, den Fahrer zu benennen, erklärt Louven. Schweigt der Halter oder unterstützt nicht bei der Ermittlung, droht ihm die Führung eines Fahrtenbuchs, das mit einer Gebühr verbunden ist. Bei Verstößen gegen die Fahrtenbuchauflagen kann eine Geldbuße von 100 Euro fällig werden.

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Sichere Fahrt trotz Karneval

Lustige Schminkaktionen während der Fahrt sind ebenso gefährlich. Sie lenken vom Verkehr ab und verstoßen gegen die StVO. „Autofahrer sind zu ständiger Vorsicht und Rücksichtnahme verpflichtet. Außerdem dürfen sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden oder belästigen. Führt die Ablenkung zu einem Unfall, droht mindestens ein Verwarnungsgeld von 35 Euro. Kommt dabei ein Mensch zu Schaden, erfüllt dies möglicherweise sogar den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung, was mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Fahrverbot und Punkten geahndet werden kann“, warnt Louven.

Die närrische Zeit sollte also nicht nur mit Spaß, sondern auch mit Vernunft begangen werden. Sicheres Verhalten im Straßenverkehr ist auch an Karneval oberstes Gebot.