EU-Asylreform: Der Verteilungsschlüssel für Flüchtlinge in der Europäischen Union

Flüchtlinge stehen an Bord eines Schiffes der «Captain Morgan Cruises» und haben ihre Kleidung zum Trocken aufgehängt.
Rene' Rossignaud/AP/dpaFast ein halbes Jahrzehnt dauerte die Debatte um die europäischen Asylregeln. Nun wird eine Reform eingeführt, welche das Asylrecht verschärft und Flüchtlinge verpflichtend umverteilt.
Dublin-Verordnung 2017
Menschen müssen nach der Dublin-Verordnung bei illegalen Grenzübertritten in dem EU-Staat Asyl beantragen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen andere Länder für die AsylbewerberInnen zuständig sind. Z. B. sollen bei der Zuweisung echte Verbindungen zu einem Mitgliedstaat berücksichtigt werden, wie z. B. Familie, vorangehende Aufenthalte oder Studium. Liegen keine solchen Verbindungen vor, werden AsylbewerberInnen automatisch nach einem festen Verteilungsschlüssel verteilt. Dieser basiert auf der Bevölkerungsgröße und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Mitgliedstaaten, um eine faire Lastenverteilung sicherzustellen. Als Sanktion hat die Dublin-Verordnung aus dem Jahr 2017 vorgesehen, dass EU-Länder, die sich weigern, AsylbewerberInnen aufzunehmen, nur noch beschränkt auf EU-Mittel zugreifen können. 2024 hat die EU jedoch eine neue Asyl-Reform verabschiedet.
Die Reform im Überblick
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) zielt darauf ab, den Zustrom von Menschen ohne Schutzanspruch zu verringern. Personen aus als sicher geltenden Ländern könnten nach der Einreise in streng kontrollierte Einrichtungen kommen, wo innerhalb von 12 Wochen entschieden wird, ob sie Asyl bekommen. Bei negativem Bescheid sollen sie umgehend zurückgeschickt werden.
Zudem soll die Überwachung und Abschiebung abgelehnter AsylbewerberInnen durch erweiterte Datensammlung und zentrale Speicherung erleichtert werden.
Die Zahl der Betroffenen
Im letzten Jahr wurden nach Angaben der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) rund 1,1 Millionen Asylanträge in der Europäischen Union gestellt. Das sind etwa 18 Prozent mehr Asylanträge als im Vorjahr. Dabei wird weniger als die Hälfte der Anträge im Schnitt bewilligt.
Der Verteilungsschlüssel
Wenn Länder mit einem sehr großen Zustrom an Menschen konfrontiert sind, sollen sie allerdings über einen Solidaritätsmechanismus Unterstützung von anderen Mitgliedstaaten beantragen können. Eine bestimmte Anzahl an Schutzsuchenden würden dann über einen Verteilungsschlüssel in andere Länder kommen.
Sollten Länder keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen sie stattdessen Unterstützung leisten, beispielsweise durch Geldzahlungen. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Dies soll den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen genügend Zeit geben, die notwendigen Einrichtungen für die Unterbringung von Menschen aus Ländern mit niedriger Anerkennungsquote zu schaffen.
Die Zahlen im Überblick
Die Europäische Union plant, jedes Jahr mindestens 30.000 Flüchtlinge aus Italien oder Griechenland auf andere Mitgliedstaaten umzusiedeln. Deutschland müsste theoretisch etwa 6.600 Menschen pro Jahr aufnehmen. Allerdings können Vorjahresankünfte davon abgezogen werden. Einige Länder wie Ungarn haben außerdem die Möglichkeit, sich von der Aufnahme freizukaufen, wobei eine Diskussion über eine Gebühr von 20.000 Euro pro MigrantIn läuft. Alternativ können sie auch Grenzbeamte entsenden oder Projekte in Drittländern finanzieren.