Erstickungsgefahr durch Wurst: Diese Bundesländer sind von dem Rückruf betroffen

Wurst-Rückruf in mehreren Bundesländern.
Christoph Soeder/dpaAm 22. Mai 2025 veröffentlichten Edeka und lebensmittelwarnung.de einen Produktrückruf von einer Wurst. Wer diese Wurst verzehrt, könnte ersticken! Um welches Produkt es sich handelt, was Betroffene tun sollten und in welchen Bundesländern die Wurst verkauft wurde.
Dieses Produkt wird zurückgerufen:
- Produkt: Echt Gut Jagdwurst, 250 Gramm
- Mindesthaltbarkeitsdatum: 16.06.2025
- Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L 170225
- Hersteller / Inverkehrbringer: Fleischwerk Hessengut GmbH, Unter dem Schöneberg 20, 34212 Melsungen
- Grund: Kunststoff-Fremdkörper in der Wurst
Rückruf in mehreren Bundesländern: Kunststoff-Teile in Jagdwurst
Laut dem Hersteller Fleischwerk Hessengut GmbH könnten sich Kunststoff-Fremdkörper in der Wurst befinden. Die Echt Gut Jagdwurst wurde in EDEKA-Märkten, Herkules-Märkten, Marktkäufen und Ratio im Absatzgebiet der EDEKA-Hessenring verkauft.
Kunststoff-Teile in Wurst: Erstickungsgefahr
Fremdkörper in Lebensmitteln können zu Verletzungen oder Erstickung führen. Bei Verletzungen sollten Betroffene zum Arzt gehen und bei Atembeschwerden und Erstickung sofort den Notruf 112 wählen.
Wurst-Rückruf: Nicht essen!
Fleischwerk Hessengut ruft dazu auf, die Wurst nicht zu essen. Kunden, die dieses Produkt zu Hause haben, können es gegen Erstattung des Kaufpreises, auch ohne Vorlage des Kassenbons, in dem Laden, in dem sie die Wurst gekauft haben, abgeben. Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.06.2025 und der Losnummer L 170225.
Die Ware wurde bereits vorsorglich aus dem Verkauf genommen. Edeka berichtet in einer Mitteilung, dass der Hersteller die Unannehmlichkeiten bedauert.
Wurst-Rückruf: Diese Bundesländer sind betroffen
Die betroffene Jagdwurst wurde in Hessen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westfalen verkauft.
