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: Krankmeldung: Darauf müssen Arbeitnehmer achten

Fieber oder ein gebrochenes Bein: Wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss sich beim Arbeitgeber krankmelden. Ob eine E-Mail dafür reicht und was man trotz Krankschreibung darf – und was nicht.
Von
Julia Kling
Ulm
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Wer krankt ist, bleibt der Arbeit besser fern. Wichtig ist dann, dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid zu geben.

Christin Klose/dpa