Auf Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel wird seit 2021 eine CO2-Steuer fällig, die allmählich ansteigen soll. Für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen dadurch höhere Heiz- und Spritkosten was einen Anreiz schaffen soll, den Verbrauch zu verringern. Ursprünglich stand 2023 eine Erhöhung des CO2-Preises an, so wie in den vergangenen beiden Jahren auch. Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten, wird diese Erhöhung jedoch verschoben. Welche steuerlichen Entlastungen gibt es bei der CO2-Steuer?
Keine Erhöhung der CO2-Steuer 2023
Im Januar 2021 wurde eine nationale CO2-Bepreisung eingeführt. Der Preis für eine Tonne CO2 betrug damals 25 Euro. Im Jahr 2022 wurde der Preis auf 30 Euro pro Tonne angehoben. Ursprünglich war für Anfang 2023 eine weitere Erhöhung um fünf Euro geplant. Die stufenweise Erhöhung sollte laut Umweltministerium eigentlich wie folgt aussehen:
- 2022: 30 Euro /Tonne
- 2023: 35 Euro /Tonne
- 2024: 45 Euro /Tonne
- 2025: 55 Euro /Tonne
- 2026: Zwischen 55 und 65 Euro/Tonne
Die Erhöhung für 2023 wird nun um ein Jahr verschoben, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu entlasten. Damit werden die anderen beiden Stufen ebenfalls nach hinten rutschen. Das ergibt also folgende Schritte:
- 2022: 30 Euro /Tonne
- 2023: 30 Euro /Tonne
- 2024: 35 Euro /Tonne
- 2025: 45 Euro /Tonne
- 2026: 55 Euro/Tonne
- 2027: Zwischen 55 und 65 Euro/Tonne
Worauf wird die CO2-Steuer erhoben?
Die CO2-Steuer wird für alle Kraftstoffe erhoben. Man zahlt sie also für Benzin, Diesel und Gas. Die Abgabe ist außerdem für alle Menschen fällig, die mit Heizöl, Erd- oder Flüssiggas heizen. Auch Fernwärme ist nicht von der Abgabe ausgenommen wenn diese mit Gas oder Öl erzeugt wird. Auf Kohle zum Heizen und auf Biogas ist der CO2-Preis ab 2023 fällig. Ausgenommen ist Biogas, das bestimmte Nachhaltigkeitsbedingungen erfüllt.
Steuerliche Entlastungen auch für Gaskundinnen und Gaskunden
Die Bundesregierung senkt vorübergehend vom 01. Oktober 2022 bis Ende März 2024 den Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen von 19 auf 7 Prozent. Auch für Fernwärme soll diese Regelung gelten.