Elektronische Patientenakte
: So kommt die Gesundheitsakte aufs Handy

Um die eigene elektronische Patientenakte immer dabei zu haben, lässt sie sich auf dem Handy einrichten. Wie das geht und was in der Gesundheitsakte steht.
Von
Nicole Züge
Berlin
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Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin ist eine elektronische Patientenakte ePA dargestellt (gestellte Szene). (zu dpa: «Bundesrat billigt E-Patientenakte für alle») +++ dpa-Bildfunk +++

Die elektronische Patientenakte (ePA) lässt sich auch aufs Handy holen. Wie das geht und welche Informationen darin hinterlegt sind. (Symbolfoto)

Jens Kalaene/dpa

Die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) ist seit Ende April für Patientinnen und Patienten nutzbar. Auch Arztpraxen, Apotheken und Kliniken können die ePA seitdem nutzen. Wer als Patient oder Patientin zu Jahresbeginn nicht widersprochen hat, hat von der gesetzlichen Krankenkasse einen solchen digitalen Gesundheitsordner angelegt bekommen. Die Daten darin können Nutzerinnen und Nutzer sich auch auf ihr Handy holen. Wie das geht und welche Informationen im Gesundheitsordner zum Start zu finden sind.

Elektronische Patienakte auf dem Handy: So geht's

Je nach Krankenkasse müssen Patienten und Patientinnen eine extra App aufdas eigene Smartphone laden oder den eigenen digitalen Gesunheitsordner über die bereits vorhandene Krankenkassen-App einrichten.

Techniker Krankenkasse: Die ePA kann in der TK-App eingerichtet werden. Versicherte erhalten zu Beginn ihrer Versicherungszeit die Login-Daten für die Nutzung der App. Innerhalb der App müssen Patientinnen und Patienten sich nochmals verifizieren und erhalten dann Zugriff auf ihre elektronische Patientenakte. Es können zudem weitere Konten hinzugefügt werden, falls es mitversicherte Kinder gibt.

Andere Krankenkassen haben eigens Apps zur ePA eingerichtet, so beispielsweise die DAK oder die Barmer. Am einfachsten ist es, im App-Store nach dem Namen der eigenen Krankenkasse in Kombination mit „EPA“ zu suchen.

Welche Informationen liefern die ePA-Apps zum Start?

Zwar findet man zum Start der elektronischen Patientenakte keine alten Arztbriefe oder Verordnungen im eigenen Gesundheitsordner, ganz leer ist die ePA zu Beginn aber auch nicht, wie ePA-Expertin Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weiß: „Gut möglich, dass man schon zum Start eine Liste an Medikamenten vorfindet, die zuletzt als E-Rezept verordnet worden sind. Diese Medikationsliste ist eine der ersten Funktionen der ePA. Dort sehen Sie alle verschriebenen und eingelösten E-Rezepte“, erklärt Wolter. Erst ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Kliniken und andere Leistungsanbieter dazu verpflichtet, die ePA zu nutzen. Bis dahin stellen sie wichtige Gesundheitsdokumente auf freiwilliger Basis ein.

Kann ich selbst Dokumente in meine ePA hochladen?

Das geht! In den meisten Fällen ist dies auch relativ einfach möglich. Je nach App reicht es aus, das entsprechende Dokument mit der Smartphone-Kamera abzufotografieren. Wer seine ePA selbst mit älteren Befunden, Arztbriefen und Co. befüllt, sollte die Dateien aber unbedingt sinnvoll benennen, wie Sabine Wolter rät. Denn: „Es gibt momentan noch keine Volltextsuche. Um das Dokument wiederzufinden, muss man sich an dem orientieren, was man als Überschrift gesetzt hat.“ Am besten hält man im Titel nicht nur fest, um was für ein Dokument es sich handelt, sondern vermerkt auch Datum und Arzt.

Zugriffsrechte: Wer kann nun wie lange auf meine ePA zugreifen?

Wird nichts verändert, bleibt es bei den voreingestellten Zugriffsrechten. Standardmäßig haben Arztpraxen dann nach Informationen der Deutschen Presseagentur (dpa) im Zusammenhang mit einer Behandlung 90 Tage Zugriff auf die ePA und allen darin liegenden Dokumenten, die nicht verborgen sind. „Der Behandlungszusammenhang wird dabei mit dem Einstecken der Gesundheitskarte eröffnet“, sagt Sabine Wolter. Bei Apotheken ist eine Dauer von drei Tagen voreingestellt. Diese voreingestellten Zeiträume lassen sich in der ePA-App verlängern oder verkürzen. So lässt sich beispielsweise einstellen, dass eine bestimmte Arztpraxis nur für den Tag des Behandlungstermins Zugriff auf die ePA nehmen kann. Auch wer in letzter Zeit auf die Informationen zugegriffen hat, kann man in der App sehen.

Kann meine Arbeitgeber die Daten in der ePA sehen?

Ganz klar: nein! Gesetzlich geregelt ist, dass nur Gesundheitsdienstleister wie etwa Arztpraxen oder Apotheken Zugriff auf die Akte haben – und das auch nur im Zusammenhang mit einer Behandlung bzw. Versorgung und innerhalb der voreingestellten Zeiträume.

Dokumente in der ePA verbergen

Es gibt die Möglichkeit, einzelne Dokumente in der ePA zu verbergen, beispielsweise dann, wenn man verhindern möchte, dass ein fachfremder Arzt von einer Erkrankung erfährt. Was man dabei allerdings wissen muss: „Wenn ich ein bestimmtes Dokument verberge, dann sieht es der Zahnarzt nicht - allerdings auch kein anderer Arzt, nur ich selbst kann es sehen“, sagt Sabine Wolter. Heißt: Es ist nicht möglich, einzelne Dokumente gezielt für bestimmte Behandler zu sperren. Ein Ausweg kann sein, die entsprechenden Dokumente vor dem Zahnarztbesuch zu verbergen - und sie im Anschluss wieder freizugeben.

Wer sich unwohl bei dem Gedanken fühlt, dass künftig besonders sensible Informationen in der eigenen E-Patientenakte landen, kann dies beim Arztbesuch sagen. Geht es etwa um HIV-Infektionen, psychische Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüche, muss der Arzt oder die Ärztin sogar darauf hinweisen, dass man dem Einstellen in die ePA widersprechen kann.