Dringender Rückruf in BW
: Süßware mit Sonnenblumenkernen kann lebensgefährlich sein

Ein Hersteller ruft ein süßes Gebäck zurück. Die Süßware wurde auch in Baden-Württemberg verkauft, ihr Verzehr kann lebensgefährlich sein.
Von
Nicole Züge
Ulm
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Sonnenblumen blühen auf einem Feld. Agrarunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern erhöhen die Anbauflächen für Ölfrüchte, bei Sonnenblumen waren es im Jahr 2023 bereits 4.380 Hektar. +++ dpa-Bildfunk +++

Dringender Rückruf eines süßen Gebäcks mit Sonnenblumenkernen. Das Produkt kann Metallteile enthalten und wurde auch in Baden-Württemberg verkauft. (Symbolbild)

Jens Büttner/dpa

Die Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH ruft aktuell eine Süßware mit Sonnenblumenkernen zurück. Grund dafür ist der mögliche Fund von metallischen Fremdkörpern in dem süßen Gebäck, die beim Verzehr zu schweren Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Blutungen führen können.

Rückruf dieser Süßware mit Sonnenblumenkernen

Um dieses Produkt geht es bei dem Rückruf:

  • Bezeichnung: Süßware aus Sonnenblumenkernen
  • Packungsgröße: 250 Gramm
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.08.2025
  • Produktionsdatum: 26.02.2025
  • EAN-Code: 4250370552760
  • Inverkehrbringer: Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH
Rückruf dieser Süßware mit Sonnenblumenkernen.

Rückruf dieser Süßware mit Sonnenblumenkernen.

Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH

Hinweis: Dieser Rückruf betrifft ausschließlich das oben genannte Produkt. Andere Produkte des Herstellers sind nicht betroffen.

So begründet der Hersteller den Rückruf seiner Süßware

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass kleine, metallische Fremdkörper im Produkt enthalten sein können. Metallische Fremdkörper in Lebensmitteln stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Beim Verzehr können sie zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum führen. Auch innere Verletzungen oder Blutungen sind möglich.

Wo wurde die Süßware verkauft?

Das Produkt wurde in rund 300 Verkaufsstellen in ganz Europa vertrieben. In Deutschland sind laut lebensmittelwarnung.de insgesamt 13 Bundesländer betroffen, darunter auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Große Supermarktketten wie Rewe, Lidl oder Aldi führen das Produkt jedoch nicht.

Rückruf: Was Verbraucher tun sollten

Verbraucher, die das betroffene Produkt gekauft haben, sollten es keinesfalls verzehren. Stattdessen wird empfohlen, die Süßware in die Verkaufsstelle zurückzubringen, in der sie erworben wurde. Dort wird der Kaufpreis auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Für weitere Informationen können sich Verbraucher an die Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH wenden.