Dringender Rückruf in BW: Backzutat kann schwere Symptome auslösen

Ein Produkt zum Backen wird dringend zurückgerufen. (Symbolbild)
Jens Büttner/dpaGerade zu bzw. kurz vor Weihnachten entdecken viele Menschen ihre Backkünste (wieder). Jetzt warnt eine Behörde vor einer beliebten Zutat, in der gesundheitsgefährdende Stoffe gefunden wurden.
Dringender Rückruf: Dieses Produkt ist betroffen
Um dieses Produkt handelt es sich bei dem Rückruf:
- HOSYAUSHKA Mohn 250 Gramm
- Inverkehrbringer: MONOLITH MITTE GmbH, Robert-Bosch-Straße 8, 33178 Borchen
- Mindesthaltbarkeit: 30.04.2026
- Chargennummer: L 250921V159
- Grund: Erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden.
Wo wurde das Produkt verkauft?
Laut dem Portal lebensmittelwarnung.de wurde das Mohn-Produkt in folgenden Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein

Dieses Produkt wird zurückgerufen: Mohn, 250 g
MONOLITH MITTE GmbHMohn-Rückruf: Das ist der Grund
In dem beschriebenen Mohn-Produkt wurde ein erhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden (dazu gehören wie Morphin, Thebain, und Codein) nachgewiesen. Solche Stoffe kommen zwar in industriell genutzten Mohnpflanzen (Schlafmohn „Papaver somniferum L.“) natürlicherweise vor, allerdings nicht in den Samen, sondern im Milchsaft noch unreifer Mohnkapseln, welche nicht zum Verzehr bestimmt sind.
Wie gelangen Opiumalkaloide in Backmohn?
Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) kann es vorkommen, dass Grenzwerte überschritten werden. Oft sei das der Fall, wenn es zu einer externen Verunreinigung während der Ernte oder durch Schadinsekten gekommen ist.
So gefährlich ist das Produkt
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat bereits 2006 festgestellt, dass die Morphingehalte von Speisemohn stark variieren. In ungünstigen Fällen können damit über Lebensmittel Morphinmengen aufgenommen werden, die laut BfR im therapeutischen Bereich liegen, das bedeutet, es kann im schlimmsten Fall bei solchen Dosen zu Bewusstseinsbeeinträchtigungen, Atemdepression und Herzkreislaufeffekten kommen. Aufgrund der Gefährlichkeit solcher Verunreinigungen hat die EU bereits 2018 neue Grenzwerte festgelegt.
Was können Betroffene tun?
Wer das Produkt gekauft hat, sollte es nicht verzehren. Das Produkt kann, auch ohne Vorlage des Kassenbons, in der Verkaufsstelle gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
