Drake in München
: Nur so kommt man auf das Konzert in der Olympiahalle

Die Vorfreude auf die Konzerte von Drake in München steigt. Wer am Einlass nicht scheitern will, findet hier alle wichtigen Infos zu den Bestimmungen und Kontrollen der Olympiahalle.
Von
David Hahn
München
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(FILES) Executive Producer US rapper Drake attends the Los Angeles premiere of the new HBO series "Euphoria" at the Cinerama Dome Theatre in Hollywood on June 4, 2019. A long-simmering feud between rap titans Drake and Kendrick Lamar exploded into allegations of pedophilia, abuse and infidelity over the weekend, sending shockwaves through the world of hip hop and beyond. (Photo by Chris Delmas / AFP)

Rapper Drake kommt live nach München. Worauf muss beim Einlass zum Konzert in der Olympiahalle achten?

CHRIS DELMAS/AFP

Drake, mit bürgerlichem Namen Aubrey Drake Graham, ist einer der meistgestreamten Künstler weltweit und hat unzählige Rekorde in der Musikindustrie gebrochen. Jetzt kehrt er live auf die Bühnen Deutschlands zurück. Gleich dreimal, am 16., 18. und 19. September 2025 tritt er in München auf. Wer dabei das Glück hatte, Karten zu ergattern, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten, um nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln zu scheitern. Welche Bestimmungen gelten für Kleidung, Rucksäcke/Taschen, Flaschen und weitere Gegenstände?

Drake in München: Altersbeschränkung in der Olympiahalle

Der Zutritt ist Kindern unter sechs Jahren bei den Konzerten von Drake in München laut Ticketmaster grundsätzlich untersagt. Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und einschließlich 13 Jahren ist der Einlass in der Regel nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer von den Eltern beauftragten, volljährigen Begleitperson gestattet. Falls benötigt, gibt es hier den Muttizettel mit allen Infos zum Runterladen und Ausdrucken.

Ticketkontrollen

Für die Konzerte von Drake in München wurden nur digitale Tickets verkauft. Man sollte demnach darauf achten, genug Akku zu haben und die Karten am Einlass bereitzuhalten. Der Personalausweis muss, das gilt insbesondere für Hauptkäufer, mitgebracht werden. Bei Hauptkäufern muss der Name mit dem hinterlegten Namen bei den Tickets übereinstimmen. Sollten von einer Person mehrere Tickets für verschiedene Personen gekauft worden sein, müssen diese gemeinsam am Einlass erscheinen und als Gruppe eintreten. Der Barcode kann aus dem Ticketmaster Konto oder der App vorgezeigt werden. Screenshots sind nicht gültig.

Rucksack, Taschen, Kleidung, Flaschen: Was darf man mitnehmen?

In der Regel sollte auf Taschen und Rucksäcke zu verzichtet werden und lediglich das Konzertticket (auf dem Smartphone), Mobiltelefon, Schlüsselbund und Portemonnaie bei sich getragen werden. Taschen und Brustbeutel sind bei den meisten größeren Konzerten in Deutschland nur bis zu einer maximalen Größe von DIN A4 (ca. 29cm x 21cm) erlaubt. Das Mitbringen von Getränken und Speisen in der Olympiahalle ist regulär nicht gestattet. Weiterhin sind laut der Hausordnung der Olympiahalle folgende Gegenstände verboten:

  • Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
  • Glasbehälter und -flaschen, Dosen, Plastikkanister, Plastikflaschen über 0,5 l Inhalt, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
  • pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.;
  • Feuergefährliche Gegenstände, Stangen, Stöcke (ausgenommen für Gehbehinderte unter Vorlage eines Behindertenausweises) etc.;
  • Mechanisch betriebene Lärminstrumente, z. B. Megaphon;
  • Laserpointer;
  • Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, Reisekoffer, große Taschen oder Rucksäcke, Kinderwagen;
  • Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 1 m sind oder deren Durchmesser größer als 3 cm sind. Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen von ihrem Material unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen;
  • großflächige Spruchbänder (größer 1,0 qm), größere Mengen von Papier, Tapetenrollen, große Mengen Konfetti etc.;
  • Schriften, Plakate, Embleme und andere Gegenstände (auch Kleidungsstücke), die der Meinungskundgebung dienen (z. B. rassistisches, fremdenfeindliches, rechts- oder linksradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial);
  • Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG); auch der Konsum von Drogen ist untersagt;
  • jegliche Lebensmittel (Speisen, alkoholische. Getränke usw., nicht alkoholische Getränke bis 0,5l in Plastikflaschen oder Tetrapacks möglich); Ausnahmen gelten bei Krankheiten nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises.
  • Tiere jeglicher Art; ausgenommen werden können Blinden- und Assistenzhunde in Abstimmung mit dem Betreiber/Veranstalter.