Die Ärzte in Berlin: Nur so kommt man auf das Konzert

Was gilt es rund um die Shows von den Ärzten zu beachten?
picture alliance/dpa | Moritz FrankenbergDie Konzerte von den Ärzten in Berlin stehen kurz bevor und die Vorfreude steigt. Wer am Abend nicht an der Ticketkontrolle oder den Einlassregeln scheitern möchte, sollte einige Hinweise der Veranstalter beachten. Was darf man mitnehmen? Und gibt es bei dem Konzert Altersbeschränkungen?
Die Ärzte in Berlin: Das gilt für Personen unter 18
Kinder bis 6 Jahre sind zum Konzert unter keinen Umständen zugelassen. Bis zum 16. Lebensjahr benötigen Fans die Begleitung einer personensorgeberechtigten bzw. einer erziehungsbeauftragten Person (Eltern bzw. Volljährige, von den Erziehungsberechtigten bevollmächtigte Personen). Dafür ist ebenfalls ein „Muttizettel“ erforderlich. Diesen gibt es hier mit allen Infos als pdf zum Download und Ausdrucken. Eine Ausweiskopie der Eltern ist laut den Veranstaltern beizufügen. Auch die Begleitperson muss über ein Ticket verfügen.
Tempelhofer Feld: Einlass- und Ticketkontrollen
Alle Tickets wurden bei den Konzerten der Ärzte in Berlin personalisiert verkauft. Ein gültiges Ausweisdokument (Pass, Personalausweis, Führerschein) muss mitgebracht und bei der Kontrolle bereitgehalten werden. Der Veranstalter hat darüber hinaus eine Warnung vor ungültigen Tickets herausgegeben.
Die Ärzte Konzert: Was darf man mitnehmen?
Erlaubt sind auf dem Konzertgelände:
- eine Gürteltasche bzw. Hüfttasche oder einen Turnbeutel / Gymbag / Jutebeutel, bis zu einer Größe von ca. 20 × 20 × 30 cm (= maximal DIN A4 in höchstens zwei der Rissflächen)
- flüssige Hygiene- und Gesundheitsartikel bis je 100ml (max. 2 Stck. pro Person) in dafür geeigneten Plastikgefäßen.
Verboten sind laut der Veranstalter folgende Gegenstände:
- Speisen aller Art; Getränke aller Art (auf dem Gelände stehen kostenfreie Trinkwasserspender zur Verfügung)
- Taschen/Rucksäcke größer als ca. 20 × 20 × 30 cm (= DIN A4 in mindestens einer der Rissflächen)
- Glasflaschen, Gläser, Dosen, Kanister, Trinkrucksäcke, ...
- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art; Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
- Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer & sonstige pyrotechnische Gegenstände (u.a. „Bengalische Feuer“)
- Powerbanks
- Stühle, Sitzmöbel & Sitzgelegenheiten (z. B. Styroporwürfel)
- Aufzeichnungsgeräte: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
- Tiere aller Art (mit Ausnahme von Assistenzhunden)
- sperrige Gegenstände (z. B. Fahnenstangen, Selfie-Sticks, große Regenschirme, Motorradhelme)
