Mord in der DDR?: 50 Jahre nach Todesschuss kommt Stasi-Mann vor Gericht

Ein Blick in die Zeit der DDR: Ein Volkspolizist beobachtet mit einem Fernglas an der abgeriegelten Sektorengrenze in der Berliner Friedrichstraße auf einem gepanzerten Fahrzeug mit Maschinengewehr bestückt den Westen (Archivfoto vom September 1961).
dpaAm 29. März 1974 wird ein Mann in Ost-Berlin hinterrücks am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße erschossen. Jetzt kommt dafür der mutmaßliche Täter vor Gericht. Es ist ein Ex-Stasi-Mann.
Prozessbeginn 50 Jahre nach Todesschuss
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat den inzwischen 80 Jahre alten Leipziger wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Bis es dazu kam, vergingen Jahrzehnte. Erst im vergangenen Jahr sah die Behörde eine Chance, den Fall vor Gericht zu bringen.
Der Oberleutnant soll das 38 Jahre alte Opfer am 29. März 1974 hinterrücks an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West erschossen haben. Der Leipziger soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) angehört haben und mit der „Unschädlichmachung“ des Polen beauftragt worden sein. Vorangegangen sein soll, dass der 38-Jährige in der polnischen Botschaft versucht haben soll, seine Ausreise nach West-Berlin zu erzwingen.
Schütze wurde erst 2016 entlarvt
Der Fall wurde von der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter erfasst, die Unrechtstaten in der DDR dokumentierte und Beweismittel sammelte. Nach dem Fall der Mauer 1989 wurde er weiter verfolgt. Allerdings kamen die Ermittlungen laut Staatsanwaltschaft über viele Jahre nicht voran. Erst 2016 habe es einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv gegeben. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Behörde jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Dieser Argumentation ist das Gericht bislang gefolgt und ließ die Anklage zu. Wegen seiner zeitgeschichtlichen Bedeutung wird der Prozess aufgezeichnet. Nach Angaben des Historikers Gerhard Sälter von der Stiftung Berliner Mauer ist es das erste Mal, dass ein Mordauftrag des MfS vor Gericht kommt, der vollzogen wurde. „Bisher kannten wir nur unausgeführte Mordplanungen, einen nachgewiesenen Mordversuch und Spekulationen darüber, ob das MfS nicht an Todesfällen beteiligt gewesen sei“, erklärte er.
Kinder des Opfers sind Nebenkläger
Die Kinder des getöteten Polen – ein Sohn und eine Tochter – treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Am ersten Prozesstag ist nach Gerichtsangaben unter anderem ein Kriminalhauptkommissar geladen. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Das Landgericht Berlin hat zunächst sieben Prozesstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai gesprochen werden.
(mit Material von dpa)
