Das soll sich jetzt bei der Krankmeldung ändern: Aus für telefonische Krankschreibung

Eine elektronische AU ist auf dem Display eines Handys zu sehen
Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpaDie schwarz-rote Koalition will die telefonische Krankschreibung abschaffen. Das kündigte die Bundesregierung nach dem Koalitionsausschuss im Rahmen ihres Reformpakets zu Arbeit, Steuern und Rente an.
Was bisher galt
Die telefonische Krankschreibung war eingeführt worden, um Arztpraxen zu entlasten und unnötige Kontakte bei ansteckenden Erkrankungen zu vermeiden. Vor allem bei leichten Atemwegsinfekten konnten Patientinnen und Patienten ihre Arbeitsunfähigkeit telefonisch mit der Praxis klären, ohne persönlich erscheinen zu müssen.
Was sich ändern soll
Künftig soll dieser Weg nicht mehr möglich sein. Wer krank ist, müsste sich wieder stärker an den regulären Ablauf über die Arztpraxis halten. Für Beschäftigte kann das mehr Aufwand bedeuten, besonders bei kurzfristigen Erkrankungen oder wenn Praxen stark ausgelastet sind.
AU ab dem ersten Krankheitstag geplant
Zusätzlich will die Koalition die Nachweispflichten verschärfen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden müssen. Damit müssten Beschäftigte im Krankheitsfall deutlich früher ärztlichen Kontakt aufnehmen als bisher.
Ausnahmen in Betrieben möglich
Ganz einheitlich dürfte die Regel aber nicht gelten. Nach Angaben von Bundeskanzler Friedrich Merz sollen Betriebe von der Pflicht zur AU ab dem ersten Krankheitstag abweichen können. Möglich wären Ausnahmen durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Warum die Koalition die Regeln verschärfen will
Die Bundesregierung begründet den Schritt mit hohen Krankenständen in den Unternehmen. Befürworter sehen strengere Nachweispflichten als Mittel gegen möglichen Missbrauch. Auch die unrichtige Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen soll stärker geahndet werden.
Starttermin noch offen
Noch ist unklar, ab wann die neuen Regeln gelten sollen. Die Pläne müssen zunächst gesetzlich umgesetzt werden. Klar ist aber: Sollte die Koalition die Reform beschließen, würde die telefonische Krankschreibung wieder verschwinden — und die AU-Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag zur neuen gesetzlichen Grundregel werden.
