Das sagt die Rechtslage in Norwegen: Welche Strafe droht Marius Borg Høiby?

Marius Borg Høiby steht in Oslo vor Gericht – bei einer Verurteilung droht dem Sohn der Kronprinzessin eine mehrjährige Haftstrafe.
Julia Wäschenbach/dpaSeit heute steht Marius Borg Høiby (29), der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, in Oslo vor Gericht. Die Anklageschrift umfasst 38 strafrechtliche Vorwürfe, darunter vier Fälle von Vergewaltigung, Körperverletzung, sexuelle Belästigung, Morddrohungen sowie weitere Delikte wie Sachbeschädigung und Drogendelikte. Kurz vor Prozessbeginn wurde Høiby nach neuen Vorwürfen festgenommen und sitzt derzeit für vier Wochen in Untersuchungshaft.
Strafmaß: Mehrjährige Haft möglich
Nach Einschätzung des norwegischen Rechtsexperten Patrick Lundevall-Unger, der denn Fall für BILD einordnet, droht Høiby im schlimmsten Fall eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Sollte das Gericht ihn in allen wesentlichen Punkten schuldig sprechen, könnten zwischen sieben und zehn Jahre Haft verhängt werden. Eine Bewährungsstrafe gilt als ausgeschlossen. In Norwegen werden einzelne Strafrahmen nicht addiert, sondern zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt, was das Strafmaß begrenzt, aber nicht mildert.
Schwere Vorwürfe wiegen besonders
Besonders ins Gewicht fallen die vier Vergewaltigungsvorwürfe, die laut Staatsanwaltschaft den Kern der Anklage bilden. Hinzu kommen Anschuldigungen wegen körperlicher und psychischer Gewalt gegen frühere Partnerinnen sowie das heimliche Filmen des Intimbereichs mehrerer Frauen. Die Beweisaufnahme soll sich über mehrere Wochen erstrecken, zahlreiche Zeugen wurden geladen.
Prozess unter hoher öffentlicher Aufmerksamkeit
Der Prozess findet unter Ausschluss von Kameras statt, das öffentliche Interesse ist dennoch groß – auch wegen der jüngsten Festnahme kurz vor Prozessbeginn. Parallel steht das Königshaus unter zusätzlichem Druck, nachdem zuletzt erneut frühere Kontakte von Kronprinzessin Mette-Marit in den Fokus der Öffentlichkeit gerieten. Kronprinz Haakon betonte im Vorfeld, dass für seinen Stiefsohn dieselben rechtlichen Maßstäbe gelten wie für jeden anderen Bürger.
Unschuldsvermutung gilt
Marius Borg Høiby weist die schweren Vorwürfe nach Angaben seiner Verteidigung zurück. Vor Gericht gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess ist bis Mitte März angesetzt. Erst das Urteil wird klären, welches konkrete Strafmaß dem Sohn der Kronprinzessin droht – juristisch steht für ihn viel auf dem Spiel.

