Deutschlandweit wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Während in vielen Bundesländern ein Kontaktverbot erlassen wurde, hat Bayern Ausgangsbeschränkungen erlassen. Wer die Corona-Regeln missachtet, muss mit teils erheblichen Sanktionen und Bußgeldern rechnen.
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Corona-Bußgeldkatalog für Bayern - Das droht bei Regelverstößen
Wer sich nicht an die Beschränkungen hält, der hat mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro zu rechnen. Die Sanktionen sind wie folgt - Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln in Bayern:
- Das Verlassen der eigenen Wohnung ohne einen triftigen Grund kostet 150 Euro.
- Das allgemeine Abstandsgebot nicht einhalten kostet ebenfalls 150 Euro.
- Bei anderen Verstößen oder bei wiederholten Verstößen sind die Bußgelder deutlich höher.
- Bei einem vorsätzlichen Verstoß kann nach Paragraph 74 des Infektionsschutzgesetzes bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden, wenn beispielsweise dadurch jemand mit Corona infiziert wird.
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Corona-Bußgeldkatalog BW: Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen die Verordnung
Ulm
Seit dem 21.03.2020 sind für Bayern wesentlich verschärfte Anordnungen zu Ausgangs,- Aufenthalts-, Betretungs- und Veranstaltungsbeschränkungen sowie Betriebsuntersagungen in Kraft getreten. Der Bußgeldkatalog für die Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen ist seit dem 27.03.2020 gültig.
Bußgeldkatalog der bayrischen Regierung
Alle weiteren und ausführlichen Erklärungen und den gesamten Bußgeldkatalog findet ihr auf der Seite der bayrischen Staatsministerien.