Für viele Landwirte waren die Nachrichten der vergangenen Wochen ein schwerer Schlag ins Gesicht. Da viele landwirtschaftliche Betriebe auch auf Gäste ausgerichtet sind und Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, traf sie die
Einschränkungen was das Beherbergen von Gästen angeht, besonders hart. Teilweise mussten die Betriebe mit enormen
Umsatzeinbußen rechnen. „Doch diese Durststrecke ist jetzt vorbei“, sagt eine Sprecherin des Landesverband Bauernhof- und Landurlaub Bayern e.V.. Für Pfingsten sind so gut wie alle Unterkünfte ausgebucht und auch in den Sommerferien wird es schwer werden noch eine Ferienunterkunft zu bekommen, so die Sprecherin. Doch auch hier muss wegen der
Corona-Pandemie mit Einschränkungen gerechnet werden.
Da die meisten landwirtschaftlichen Betriebe ihren Gästen Ferienwohnungen oder Ferienhäuser anbieten gelten auch hier dieselben Hygienemaßnahmen wie in anderen Beherbergungsbetrieben auch. So dürfen sich Personen aus zwei Haushalten eine
Unterkunft teilen, sofern einige Regelungen eingehalten werden können. Die Wohneinheiten müssen eine eigene Sanitäreinheit haben. Beim Ein- und Auschecken soll ein Kontakt zwischen Mitarbeitern und Gästen auf das Notwendigste reduziert werden. Zudem müssen in allen gemeinschaftlich genutzten Innenbereichen Personal und Gäste einen
Mund-Nasen-Schutz tragen.