Am Montag, 27.04.2020, ist sie da: Die Maskenpflicht in Bayern. Öffentlicher Nahverkehr, Geschäfte, Supermärkte – an all diesen Orten müssen die Menschen im Freistaat künftig einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
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Bayern war eines der ersten Bundesländer, die in der Corona-Krise eine Maskenpflicht ankündigten. Mittlerweile haben alle Landesregierungen die Maßnahme beschlossen. Aber einheitliche Maßnahmen bedeuten nicht einheitliche Regeln. Die Verordnungen unterscheiden sich in Details. Etwa bei Bußgeldern.
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Maskenpflicht in Bayern: Es wird Strafen geben
Die Verwirrung war groß. Als erstes Bundesland führte Sachsen am Montag eine Maskenpflicht ein. Die Polizei ging nach Bild-Informationen zunächst davon aus, dass Verstöße mit Verwarnungsgeld geahndet werden. Falsch! In Sachsens Bußgeldkatalog steht nichts zu Schutzmasken. „Wir möchten auf die Vernunft der Bevölkerung setzen“, sagt Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping.
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Bayern setzt auf Strafen. Das bayerische Innenministerium stellt auf Nachfrage klar: „Diejenigen, die sich nicht an die Pflicht halten, müssen mit Geldbußen rechnen.“ Die Mundschutzlosen müssen 150 Euro Bußgeld zahlen, wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilte.
Diese Personen müssen in Bayern eine Schutzmaske tragen
Die Maskenpflicht setzt Bayerns Behörden unter Druck. Sie müssen innerhalb von einer Woche eine Verordnung erarbeiten. Bislang ist noch kaum etwas öffentlich bekannt. Sicher ist nur, die Pflicht wird gelten für:
- Personen ab dem siebten Lebensjahr
- den Einkauf in Geschäften und Supermärkten
- Bus und Bahn
- das Personal in den Geschäften.Coronavirus Mundschutz Hygieniker empfehlen einfache Masken als Schutz gegen Corona – Das sagen das RKI und die WHO
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So will der Freistaat die Einhaltung der Maskenpflicht in Geschäften kontrollieren
Das bayerische Innenministerium will keine Zweifel aufkommen lassen. „Die Einhaltung der Maskenpflicht wird selbstverständlich kontrolliert.“ Von der Polizei, vom Ordnungsamt und von anderen Verpflichteten – etwa Ladenbesitzer. „In Geschäften sind insbesondere die Ladenbetreiber gefordert, dass Schutz- und Hygienekonzepte erstellt werden“, schreibt die Behörde. Die Geschäfte können Kunden auffordern, eine Maske zu tragen, sie im Extremfall rausschmeißen – notfalls mithilfe der Polizei.
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Corona-Regeln im ÖPNV: Innenministerium nimmt Verkehrsbetriebe in die Pflicht
Die Zeit der Bitten und Empfehlungen ist vorbei. Auch im Öffentlichen Nahverkehr. „Die Polizei wird dort ab kommenden Montag, 27.04., bayernweit mehr Präsenz zeigen und die Maskenpflicht kontrollieren“, schreibt das Innenministerium. Bei Bedarf werde die Bereitschaftspolizei unterstützen. Zudem stehe man in engem Kontakt mit der Bundespolizei, die in Zügen kontrolliert.
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Die Polizei kontrolliert viel – aber nicht alles. „Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stehen in der Verantwortung“, schreibt das Innenministerium. Es gehe um abgestimmte Kontrollen. Und darum, die Fahrgäste umfassend zu informieren.