Corona Kinderkrankengeld 2021
: Hilfe für Eltern bei Betreuung von Kindern: Kinderkrankengeld-Tage wird verdoppelt

Die Regierung hat Hilfen für Eltern beschlossen, die in der Corona-Krise Kinder betreuen. Das gilt bei Kinderkrankengeld und Kinderkrankentagen.
Von
Sven Kaufmann
Berlin
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Für Eltern, die sich wegen geschlossener Schulen und Kitas intensiver um ihre Kinder kümmern müssen, gibt es mehr Unterstützung beim Kinderkrankengeld.

DPA

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Zahl der Kinderkrankentage wird verdoppelt

Einen kleinen Lichtblick gibt es bereits jetzt: Die Regierung hat Erleichterungen für Eltern und Alleinerziehende vereinbart:

Die Zahl der Kinderkrankentage wird 2021 wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt.

Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.

Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Ausweitung des Kinderkrankengeldes gebilligt.

Antrag und Berechtigte: In diesen Fällen gibt es Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld zahlen gesetzliche Krankenkassennormalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das Krankengeld soll es nun aber auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist. 

Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Das Kinderkrankengeld sollen auch Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen können, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag soll eine Bescheinigung von Schule oder Kita reichen. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

Weitere Voraussetzung auch für die erweiterte Leistung ist, dass das Kind ebenfalls gesetzlich versichert ist und es im Haushalt keine andere Person gibt, die es betreuen kann. Während des Bezugs von Kinderkrankengeld haben Eltern keinen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.