Corona-Impfung: Schaden durch Impfung? BGH verhandelt über Haftung von Astrazeneca

Hat die Corona-Impfung bei einer Frau einen Hörsturz ausgelöst?
Owen Humphreys/PA Wire/dpa- BGH verhandelt über Klage gegen Astrazeneca wegen angeblichem Impfschaden.
- Klägerin fordert 150.000 Euro Schmerzensgeld wegen Hörverlust nach Corona-Impfung.
- Zusammenhang zwischen Impfung und Hörsturz bleibt unklar.
- OLG Koblenz wies Klage ab, da Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs positiv sei.
- BGH prüft das Urteil, Verhandlung in Karlsruhe am Montag um 11 Uhr.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (11.00 Uhr) über eine Klage gegen den Pharmakonzern Astrazeneca. Die Klägerin gibt an, dass sie nach einer Coronaimpfung auf einem Ohr taub geworden sei und dass dies an der Impfung liege. Sie fordert ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro sowie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher gesundheitlichen Probleme. (Az. VI ZR 335/24)
Zusammenhang mit Impfung unklar
Ob der Hörsturz der Klägerin, einer Zahnärztin, mit der Impfung zusammenhängt, ist unklar. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg. Das Verhältnis von Nutzen zu Risiko bei dem Impfstoff gelte als positiv, erklärte dieses. Nun überprüft der BGH das Urteil.
