Wegen der hohen Zahl an täglichen Corona-Neuinfektionen hat die Landesregierung in Bayern strenge Regeln für den Freistaat verhängt. Wer sich nicht an die Verordnungen hält oder sogar bewusst dagegen verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Hier ein Überblick über die Bußgelder, die in Bayern bei Verstößen gegen die Ge- und Verbote erhoben werden kann (angegeben ist immer der Regelsatz; Stand 17. Dezember 2020).
Diese Bußgelder werden in Bayern beim Verstoß gegen Corona-Regeln fällig
- Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund: 250 Euro
- Aufenthalt außerhalb der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr, ohne Vorliegen von Ausnahmegründen: 250 Euro
- Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken mit Personen, die nicht vom erlaubten Personenkreis stammen: 250 Euro
- Feiern auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen: 500 Euro
- Angabe falscher Kontaktdaten: 250 Euro
- Durchführung einer Veranstaltung oder Versammlung, die nicht genehmigt ist (als Veranstalter): 5000 Euro
- Teilnahme an einer nicht genehmigten Veranstaltung: 500 Euro
- Verstoß gegen die Maskenpflicht: 250 Euro
- Betrieb einer Einrichtung ohne Schutz- und Hygienekonzept (als Verantwortlicher): 5000 Euro
- Anbieten und Betrieb von Sportveranstaltung in geschlossenen Räumen - etwa Sporthallen, Tanzschulen, Fitnessstudios, andere Sportstätten (als Verantwortlicher): 5000 Euro
- Teilnahme an Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen: 250 Euro
- Betrieb einer Freizeiteinrichtung, die nicht den Vorgaben bzgl. Schutz- und Hygienekonzept entspricht: 5000 Euro
- Durchführung von touristischen Führungen entgegen der Vorgaben: 5000 Euro
- Betrieb von Groß- und Einzelhandelsbetrieben mit Kundenverkehr ohne die nötigen Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Corona: 5000 Euro
- Gastronomiebetriebe, Hotels oder Museen, die sich nicht an die vorgegebene Schließung halten: 5000 Euro
- Verzehr von Speisen oder Getränken in der Gastronomie vor Ort: 250 Euro
- Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit: 250 Euro
Die Regelsätze können je nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Grenzen erhöht oder ermäßigt werden. Die Sätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß und werden bei Folgeverstößen oder mehrmaligen Verstößen verdoppelt - bei Fahrlässigkeit halbiert.
Diese Bußgelder drohen bei Corona-Verstößen in Baden-Württemberg
Auch in Baden-Württemberg drohen bei Nichteinhaltung der Corona-Regeln Strafen. Hier der Überblick über die Corona-Bußgelder in Baden-Württemberg.