Viele Menschen in Baden-Württemberg scheinen die Kontaktbeschränkungen und Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus nicht zu jucken. Wie das Innenministerium in Stuttgart nach einer Auswertung der Daten der Polizei berichtet, ist gegen die strengen Corona-Regelungen binnen der vergangenen Wochen mehr als 21.500 Mal, teils sogar im strafrechtlichen Bereich, verstoßen worden. Sei es bei Partys in Shisha-Bars, Picknicks mit Freunden im Park oder Spritztouren zu viert mit dem Auto.
Das sind die Zahlen zu den Corona-Kontrollen der Polizei
Das sind laut Innenministerium die Zahlen und Fakten zu den Kontrollen im Rahmen der Corona-Auflagen:
- Kontrollzeitraum: 23. März bis 29. April
- Ordnungswidrigkeiten: 20.802
- Straftaten: 715
- Kontrollierte Personen: mehr als 222.000
- Untersuchte Autos: 37.500
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Zu den Ordnungswidrigkeiten, die geahndet werden, zählten unter anderem:
- Der Verstoß gegen das Besuchsverbot in einem Pflegeheim
- Der Betrieb einer Kneipe oder eine Zahn-OP
- Die Teilnahme an einer Versammlung in einer Wohnung
- Ein Spaziergang mit mehreren Freunden.
Als Straftaten im Zusammenhang mit der Pandemie gelten zum Beispiel:
- Verstöße gegen die Quarantäne-Verordnung
- Die Organisation größerer Veranstaltungen.
Bei Verstößen drohen hohe Strafen bis 25.000 Euro
Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus drohen empfindliche Strafen bei Verstößen gegen die sogenannte Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen. Einige Beispiele aus dem Bußgeldkatalog:
- Wer sich mit mehr als zwei Personen, die nicht zur Familie gehören, auf Straßen und Plätzen aufhält, muss ein Bußgeld zwischen 100 Euro und 1000 Euro zahlen.
- Wird eine wegen Corona geschlossene Bar oder ein Club weiterbetrieben, drohen Strafen zwischen 2500 Euro und 5000 Euro.
- Wer entgegen eines bestehenden Verbots ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim besucht, riskiert ein Bußgeld zwischen 250 Euro und 1500 Euro.
- Bei wiederholten Verstößen kann es bis 25 000 Euro teuer werden.
Zahl der Verstöße sinkt
Trotz der relativ hohen Zahl an registreierten Verstößen ist Innenminister Thomas Strobl (CDU) zufrieden mit der Vier-Wochen-Bilanz der Polizeikontrollen: „Obwohl die Regeln der Corona-Verordnung große Einschränkungen bringen, obwohl den Menschen viel zugemutet wird, halten sie sich im Großen und Ganzen sehr vernünftig und diszipliniert an diese Regeln und Vorgaben.“ Die festgestellte Zahl der Verstöße sei Woche für Woche gesunken. „Das macht deutlich, wie ernst die Bürgerinnen und Bürger die Bedeutung der Maßnahmen nehmen.“
Innenminister mahnt: Trotz Lockerung Regeln gegen Corona einhalten
Strobl mahnt aber auch: „Das Leben kann jetzt nur deshalb Stück für Stück in unsere Städte zurückkehren, weil wir uns bisher weitestgehend an die strikten Regelungen der Corona-Verordnung gehalten haben. Die Vernunft und Disziplin müssen auch weiterhin das Handeln der Menschen bestimmen.“
Selbst wenn viele Läden jetzt wieder öffnen dürften, sei die Gefahr einer Infektion aber noch immer allgegenwärtig. Diese könne man nur verringern, wenn alle nach wie vor Abstand halten und die Hygieneregeln strikt beachten. „Daran ändert übrigens auch die Maske nichts“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister.
Kontrolle der Polizei verhindert Vergewaltigung
Das die Kontrollen der Polizei nicht nur helfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sondern auch dem Schutz der Menschen dienen können, zeigt ein Fall Mitte Juli in Filderstadt: Bei einer routinemäßigen Corona-Kontrolle auf einem Friedhof haben Polizisten offenbar eine Vergewaltigung verhindert. Die beiden Beamten wollten am späten Abend überprüfen, ob auf dem Gelände das Versammlungsverbot eingehalten wird. Plötzlich rannte eine 35-jährige Frau hilfesuchend auf sie zu. Sie gab an, dass sie auf ihrem Weg vom S-Bahnhof von einem Unbekannten überwältigt und zu Boden geworfen worden war. Der Täter floh, als die Taschenlampen der Polizisten zu sehen waren. Eine Fahndung nach dem Mann blieb erfolglos.
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