Cannabis Social Clubs: So funktionieren die Anbauvereinigungen

Alle Infos zu den Cannabis-Clubs und Anbauvereinigungen gibt es hier zusammengefasst.
Firma dpa STATISTISCHAb dem 1. Juli dürfen nichtgewerbliche Vereinigungen mit dem gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis starten. Was gilt es für Mitglieder und Clubbetreiber dabei zu beachten? Die Regeln in Deutschland laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und dem Bundesgesundheitsministerium im Überblick.
Cannabis Social Clubs: Die Regeln für Anbauvereinigungen
Die Vereine dürfen maximal 500 Mitglieder haben und Cannabis in begrenzten Mengen nur an diese Mitglieder abgeben, nicht verkaufen. Anbauflächen und Lager müssen gesichert werden. Die Droge darf nur in einer neutralen Verpackung mit Beipackzettel abgegeben werden, welcher Informationen zu Gewicht, Sorte, THC-Gehalt und Hinweise zu Risiken des Konsums enthält.
Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben. Der Konsum in den Anbauvereinigungen, wie sie im Gesetz heißen, ist ebenfalls tabu. Die Regeln beschreibt das Bundesgesundheitsministerium hier im Detail.
Mitgliedschaft in Cannabis Social Clubs
Für die Vereine ist gesetzlich eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vorgesehen. Die Vereine oder Clubs dürfen den Plänen zufolge maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben. Mitglieder können nur Erwachsene werden. Sind sie zwischen 18 und 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat. Bei ihnen gibt es auch eine Begrenzung für den Gehalt des Rauschmittels THC – er darf nicht über zehn Prozent liegen.
Die Cannabis-Vereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zu Hause weitergeben. Hier sollen maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat erlaubt sein.
Cannabis aus Social Clubs und Anbauvereinigungen beziehen
Um gemeinschaftlich angebautes Cannabis zu bekommen, muss man es vor Ort entgegennehmen, den Mitgliedsausweis und einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen. Erlaubt ist nur Cannabis in Reinform, also als getrocknete Blüten und blütennahe Blätter (Marihuana) oder abgesondertes Harz (Haschisch). Verboten sind Mischungen mit Tabak, Nikotin oder Lebensmitteln. Die Packung muss neutral sein. Auf einem Infozettel müssen unter anderem das Gewicht in Gramm, die Sorte, der durchschnittliche THC-Gehalt in Prozent und Hinweise zu Risiken des Konsums aufgeführt werden. Ein Kaufpreis darf nicht verlangt werden, finanzieren sollen sich die Vereinigungen durch ihre Mitgliedsbeiträge. Geregelt sind auch Dokumentationspflichten und amtliche Kontrollen.
Cannabis Social Club gründen: Anbaulizenz beantragen
Die Regierung erwartet, dass bis zu 3.000 Gewächshäuser entstehen. Zuständig für die Anbaulizenz ist eine Behörde, die jeweils von den Bundesländern bestimmt wird. Die Anforderungen für eine Anbaulizenz listet das Bundesgesundheitsministerium hier im detailliert auf. Bürokratische Hürden für die Clubs sind laut dem Verband Cannabis Anbauvereinigungen Deutschlands (CAD) jedoch hoch. Die hohen Anfangsinvestitionen stellten für viele eine Herausforderung dar. Außerdem müssten Schulungen für die Präventionsbeauftragten finanziert und Lizenzgebühren gezahlt werden. Einige Clubs hätten sich daher bereits dazu entschieden, keine Anbaulizenz zu beantragen.
Cannabis-Gesetz: Konsum, Besitz, Weitergabe und Handel
Mehr Informationen zu den neuen Regelungen im Zuge des Cannabis-Gesetzes gibt es hier auf unserer Cannabis-Themenseite.
Quellen:
- Bundesgesundheitsministerium zu Cannabis
