Camping und Caravaning bedeuten nicht nur in der Corona-Krise für viele Urlauber ein Stück Freiheit, jenseits von Hotel und Ferienwohnung. Zumal viele Campingplätze wieder geöffnet haben. Auch boomen zurzeit wieder Städtereisen, weil Fernreisen derzeit nicht möglich sind.
Kurz: Mit einem Wohnmobil oder Caravan haben Urlauber quasi das eigene „Hotelzimmer“ immer dabei, auch jenseits kommerzieller Camping-Möglichkeiten. Und wer mit Wohnmobil und Caravan unterwegs ist, will möglicherweise auch zwischendurch mal einen normalen Parkplatz in der Stadt ansteuern. Nur: darf man das?

Mit Wohnmobil und Caravan Parken in der Stadt

Ja, sagt der Automobilclub ADAC. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Wohnmobile, Caravans und Gespanne grundsätzlich überall dort parken, wo es die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt und spezielle Schilder nicht ausdrücklich ein Verbot darstellen.
So dürfen solche Fahrzeuge auch Parkflächen nutzen, die das Zeichen „Parkplatz“ beschildert, solange es ein Zusatzzeichen nicht verbietet. Erlaubt das Verkehrsschild „315“ ein Parken auf Gehwegen, ist das allerdings nur
  • Fahrzeugen
  • Gespannen
  • und Anhängern
bis zu einem Gewicht von 2,8 Tonnen erlaubt.

Übernachten und Camping auf dem Parkplatz erlaubt?

Aber es gibt auch Regeln für die Reisenden während des Parkens: So dürfen sie zwar die Campingausstattung im Fahrzeug nutzen. Aber ein Leben ähnlich wie etwa auf dem Zeltplatz darf nicht geführt werden. So dürfen die Parkenden etwa keine Tische und Stühle herausstellen, dass gilt dem Club zufolge als verkehrsfremd. Auch Übernachten ist grundsätzlich verboten.
Allerdings darf eine einmalige Zwischenübernachtung zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ eingelegt werden. Dabei wird in der Regel von einem Zeitraum bis zu zehn Stunden ausgegangen.

Privatgrundstück als Stellplatz - Erlaubnis nötig

Auch ein mehrmaliges Übernachten am gleichen Ort ist tabu. So darf ein längerer Aufenthalt nur auf Campingplätzen eingelegt werden, wenn nicht Städte und Gemeinden bestimmte Plätze dafür ausgewiesen haben. Wer sein Fahrzeug auf Privatgrundstücken wie etwa Restaurants oder Tankstellen aufstellen will, braucht die Genehmigung des Grundstücksbesitzers.