Urlaub im eigenen Camper bleibt für viele nach wie vor die sicherste Art in Corona-Zeiten. Das Reisen mit dem Zelt, dem Wohnmobil oder Wohnwagen ist in den letzten zwei Jahren beliebter geworden denn je. Die gesamte Caravaning-Branche hat durch Corona einen echten Schub bekommen. Deshalb wurde es auf vielen Campingplätzen in Deutschland aber auch im benachbarten Ausland eng. Auch 2022 wird die Reiselust im eigenen Camper weitergehen. Doch was gilt auf den Campingplätzen in Zeiten von Corona?
Welche Regeln gelten beim Camping in Corona-Zeiten?
In Deutschland ist Urlaub mit dem Wohnmobil in fast allen Bundesländern unter bestimmten Auflagen möglich. Voraussetzung, die Gäste müssen entweder genesen oder vollständig geimpft sein. Einige Plätze verlangen zusätzlich einen negativen Test.
Die Lage in den einzelnen Bundesländern
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Baden-Württemberg
- In BW gilt die 2-G-Plus-Regel
- Einschränkungen richten sich nach der jeweiligen Alarmstufe
- Aktuell gilt: Wer bereits geboostert oder genesen ist, muss in Baden-Württemberg nicht nochmal einen extra Test vorlegen
- Als Genesen gelten Camper, bei denen eine Corona-Erkrankung bis zu 6 Monaten zurückliegt
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Bayern
- Seit dem 16. November gilt die 2-G-Regel verpflichtend für alle Plätze in Bayern, sodass Schnelltests nicht mehr akzeptiert werden
- Kinder unter 12 sind ausgenommen
- Bis zum 12. Januar müssten zudem Campingplätze, die in Hotspots liegen, geschlossen bleiben
- Zu Hotspots zählen Landkreise mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 1000
- Aufgrund von sinkenden Inzidenzen zählt aktuell kein Landkreis in Bayern als Hotspot und Plätze dürfen öffnen
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Berlin
- In Berlin gilt die 2-G-Regelung
- Camper müssen am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind
- Kontaktdaten zur Nachverfolgung werden erfasst
- In geschlossenen Räumen von Campingplätzen besteht Maskenpflicht
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Brandenburg
- In Brandenburg gilt weiterhin vorerst die 3-G-Regel
- Im Gespräch ist eine 2-G Regel die aber aktuell nur für Hotels und Pensionen gültig ist
- Auf Campingplätzen dürfen weiterhin ungeimpfte Camper mit einem negativem Test anreisen
- Die Campingplatzbetreiber können aber selbst entscheiden, ob sie die 2-G-Regel einführen
- In Restaurants gilt die 2-G-Regel
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Bremen
- Es gilt die 2-G-Regelung
- Camper müssen am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Hamburg
- Es gilt die 2-G-Regelung
- Camper müssen am Tag der Anreise nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Hessen
- Campingurlaub zu touristischen Zwecken ist nur für Geimpfte oder Genesene erlaubt
- Übernachtungen auf Dienstreisen sind auch für Getestete erlaubt
- Der Schnelltest muss jeden Tag, der PCR-Test alle 48h vorgelegt werden
- Saunen und Schwimmbäder und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen dürfen nur unter 2-G genutzt werden
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Mecklenburg-Vorpommern
- Seit dem 1. Dezember gilt in Mecklenburg-Vorpommern die Alarmstufe rot
- Auf Campingplätzen ist die Übernachtung nur für Geimpfte und Genesene möglich
- Es braucht ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts
- Seit dem 16. Dezember entfällt die Testpflicht für Camper, die bereits geboostert sind
- Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel gibt es außerdem für Dienstreisen
- Die Regeln gelten auch für Wohnmobilstellplätze
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Niedersachsen
- Die genaue Regelung ist abhängig von den Warnstufen, die in einzelnen Landkreisen erreicht werden
- In den meisten Landkreisen greift die 2-G-Plus Regel auf Campingplätzen
- Wer bereits geboostert ist, muss als zweifach Geimpfter jedoch in Niedersachen nicht nochmal einen extra Test vorlegen
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Nordrhein-Westfalen
- Touristische Übernachtungen sind in NRW nur noch nach den Bedingungen der 2-G-Regel möglich
- Wer auf Dienstreise ist, der kann übernachten, muss aber bei der Anreise und erneut nach jeweils weiteren vier Tagen ein Test vorlegen
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Rheinland-Pfalz
- Aktuell gilt die 2-G-Plus Regel auf Campingplätzen
- Wer bereits geboostert ist, muss in Rheinland-Pfalz nicht nochmal einen extra Test vorlegen
Camping und Corona: Diese Regeln gelten im Saarland
- Ungeimpfte haben dürfen Campingplätze nicht benutzen
- Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen negativen Test vorweisen
- Als Testnachweis werden auch Selbsttests akzeptiert, die unter Aufsicht des für die Schutzmaßnahmen zuständigen Verantwortlichen durchgeführt werden
- Im Gespräch ist, ob eine Boosterimpfung den erneuten Test ersetzt
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Sachsen
- Campingplätze dürfen wieder touristische Reisende empfangen unter der 2G-Plus-Regel
Camping und Corona: Diese Regeln in Sachsen-Anhalt
- Touristische Übernachtungen sind in Sachsen-Anhalt nur noch nach 2G- zulässig
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren genügt ein negativer Test
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Schleswig-Holstein
- Es gilt die 2-G-Regel
- Die 3G-Regel gilt für Gäste, die schriftlich bestätigen, dass die Beherbergung ausschließlich aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen geschieht
- Campingurlauber müssen seit 15. Dezember nicht nur geimpft sein, sondern beim Einchecken auch einen negativen Corona-Test vorzeigen, der maximal 24 Stunden alt ist
Camping und Corona: Diese Regeln gelten in Thüringen
- Seit dem 18. November dürfen in Thüringen nur noch Camper, die gegen Corona geimpft oder davon genesen sind, anreisen und übernachten
- Ein Schnelltest reicht nicht mehr aus
- Ausgenommen sind Dienstreisen, hier gilt noch die 3-G-Regel