Bündnisfall der Nato: Was bedeuten Artikel 4 und Artikel 5 im Nato-Vertrag?

Die Nato-Staaten haben alle den gleichen Vertrag unterschrieben. Was steht in den Artikeln 4 und 5?
Markus Schreiber/AP/dpaIn der Nato befinden sich aktuell 32 Mitgliedsstaaten. Die Rolle des Verteidigungsbündnisses hat sich angesichts der Lage in der Ukraine verändert. Für viele ist sie wichtiger denn je geworden. In diesem Artikel wollen wir die beiden zentralsten Aspekte des Verteidigungsbündnisses unter die Lupe nehmen: Artikel 4 und Artikel 5. Was bedeuten sie – und was ist der Unterschied?
Der Vertrag der Nato: Die Gründung des Bündnisses
Unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs schlossen sich Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Belgien und Luxemburg für ein Bündnis der Zusammenarbeit und Selbstverteidigung zusammen. 1948 wurde es mit dem Brüsseler Pakt verabschiedet. Parallel kam es zu einem Abkommen der beteiligten westeuropäischen Länder mit den USA, dem Nordatlantikvertrag. Der Vertrag verpflichtet die Mitgliedstaaten zu militärischer Hilfe im Falle einer Bedrohung.
Nato Artikel 4: Unversehrtheit des Gebiets
In den ersten drei Artikeln des Nato-Vertrags verpflichten sich die Mitglieder der Zusammenarbeit und einer Bestrebung nach friedlicher Beziehungen auf der Welt. Aber die Nato wurde mit dem Ziel der Verteidigung gegründet – und darum geht es auch in Artikel 4 und 5.
Im Nato Artikel 4 steht geschrieben: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“
Nato Artikel 5: Der Bündnisfall
Die Nato beruht auf dem Prinzip der kollektiven Selbstverteidigung. Das bedeutet, dass ein Angriff auf ein Nato-Mitglied als Angriff auf alle angesehen wird. Das ist im Artikel 5, dem wohl wichtigsten aller Artikel, festgeschrieben:
„Die Parteien vereinbaren, dass ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen werden wird; sie vereinbaren daher, dass im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.
Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten.“
Das in Artikel 5 des Washingtoner Vertrag festgelegte Prinzip wurde bisher einmal angewendet: Bei den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA.
Der komplette Vertrag mit allen 14 Artikeln kann hier auf Deutsch nachgelesen werden.
Russische Flugzeuge im Nato-Luftraum - Was passiert jetzt?
Nach der mutmaßlichen Verletzung des Luftraums über Estland durch russische Kampfjets kommt der UN-Sicherheitsrat am Montag (16.00 Uhr) zu einer Sondersitzung zusammen. Am Freitag waren nach estnischen Angaben drei MiG-31-Jets der russischen Luftwaffe nahe der Insel Vaindloo über dem Finnischen Meerbusen in den estnischen Luftraum vorgedrungen und dort insgesamt zwölf Minuten geblieben. An der Nato-Luftraumüberwachung über Estland beteiligte F-35-Kampfjets der italienischen Luftwaffe fingen die Flugzeuge nach Angaben der Allianz ab. Russland bestritt eine Verletzung des estnischen Luftraums. Auch der Nato-Rat wird sich auf Antrag Estlands zu Wochenbeginn mit dem Vorfall befassen.
